Sommer, Sonne, Kreditkarte - Kreditkarte trotz Insolvenz – geht das?

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Nach fast zwei Jahren endlich wieder in den Urlaub – Sommer, Sonne, Strand. Das Hotel ist schon gebucht, doch was ist das? Zahlung ausschließlich mit einer Kreditkarte. 

Heutzutage wird vor allem beim Reisen, aber auch beim Online-Shopping häufig als Zahlungsmittel ausschließlich eine Kreditkarte akzeptiert. Doch kann man eine solche auch in der Insolvenz beantragen und nutzen?

Wenn man eine Kreditkarte beantragt, prüft die zuständige Bank die Kreditwürdigkeit. Bei einer Kreditkarte wird nämlich ein Kredit in Höhe der jeweiligen Zahlung gewährt. Dieser Betrag wird dann am Ende des Abrechungsmonats vom Konto abgebucht. Die Bank möchte natürlich, dass der Kreditnehmer diesen auch zurückbezahlen kann.

Um eine Deckung Ihres Kontos sicherzustellen, holt die Bank sich eine sogenannte SCHUFA-Auskunft ein. Es handelt sich hierbei um ein Punktesystem, welches Auskunft darüber gibt, ob Sie kreditwürdig sind oder nicht. Je höher der Score ausfällt, desto besser ist die Zahlungsfähigkeit. Eine Insolvenz wirkt sich dabei sehr schlecht auf den Score aus.

Wenn Sie sich in der Insolvenz befinden, wird Ihr Antrag auf eine Kreditkarte in der Regel abgelehnt, denn die SCHUFA Auskunft ergibt, dass Sie nicht kreditwürdig sind. Es ist somit während der Privatinsolvenz nahezu unmöglich, eine normale Kreditkarte zu erhalten.

Doch keine Sorge, es gibt mehrere Lösungen, um dieses Problem zu lösen. Da eine normale Beantragung an der SCHUFA-Auskunft scheitert, muss man einfach eine Kreditkarte beantragen, bei der eine solche Auskunft nicht eingeholt wird. Und hierzu gibt es folgende Kreditkarten ohne SCHUFA:

1. Prepaid-Kreditkarte

Eine Prepaid-Kreditkarte wird in der Regel auch während einer Insolvenz von der Bank bewilligt. „Prepaid“ ist Englisch und bedeutet so viel wie „im Voraus bezahlt“. Sie funktioniert nicht wie eine klassische Kreditkarte: Anstatt dass ein Kredit gewährt wird und dieser später zurückbezahlt werden muss, wird diese Kreditkarte zuerst mit Geld aufgeladen und es wird mit dem Guthaben auf der Karte bezahlt. Dieses Prinzip kennt man zum Beispiel auch von Prepaid-SIM-Karten.

Da hier nur das verfügbare Guthaben ausgegeben werden kann und man die Karte nicht überzieht, spielt für die Bank die SCHUFA Auskunft in der Regel keine Rolle. 

Man ist allerdings weniger flexibel, da man die Karte im Voraus immer aufladen muss. Zudem wird eine Prepaid-Kreditkarte nicht an allen Stellen akzeptiert, so sollte man zum Beispiel vor dem Mallorca Urlaub im Hotel nach den Bezahlungsmöglichkeiten fragen.

Achtung! Oft werden für Bargeldabhebungen oder das Aufladen der Karte im In- und Ausland Gebühren erhoben. Hier muss man sich also genau über die verschiedenen Modelle und Gebühren informieren.

2. Debit-Kreditkarte

Bei der Debitkarte handelt es sich um ein neueres Angebot, das inzwischen bei fast jeder großen Bank zur Verfügung steht. Doch was ist eine Debitkarte? Hier wird bei der Zahlung mit der Kreditkarte der Betrag direkt vom Konto abgebucht. Es wird somit im Gegensatz zur klassischen Kreditkarte kein Kredit gewährt, sondern das Prinzip lehnt sich an eine klassische EC-Karte an. Der Vorteil: Eine Debitkarte hat eine höhere Akzeptanz als eine Prepaid-Kreditkarte, somit kann man sie eher zum Online-Shopping, für die Hotelbuchung oder beim Autovermieter verwenden. 

Auch bei dieser Kreditkarte findet in der Regel keine Prüfung der Kreditwürdigkeit statt. Jedoch muss man bei Debit-Kreditkarten darauf achten, dass man sie online fast uneingeschränkt nutzen kann, sie allerdings vor Ort nicht immer akzeptiert werden.

3. Basiskonto mit Kreditkarte

Seit Juni 2016 sind Banken verpflichtet, jedem, der sich legal in der Europäischen Union aufhält, ein sogenanntes Basis-Konto zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantragung wird zwar eine SCHUFA-Auskunft eingeholt, jedoch dürfen Banken auch bei schlechter Bonität die Eröffnung des Kontos nicht ablehnen

Doch was hat ein Konto mit einer Kreditkarte zu tun? Bei vielen dieser Basiskontos ist eine Debitkarte dabei. 

Der Haken an der ganzen Sache: Man darf bei keiner anderen Bank bereits ein Konto haben, sonst kann der Antrag abgelehnt werden. Diese Möglichkeit richtet sich somit nur an diejenigen, die noch kein anderes Konto haben und Schwierigkeiten bei der Beantragung eines normalen Girokontos haben.


Somit gibt es ein vielfältiges Angebot an vergleichbaren Alternativen zur klassischen Kreditkarte, auch wenn man sich gerade in der Privatinsolvenz befindet. Man muss somit nicht auf eine Kreditkarte verzichten, auch wenn man in der Wahl etwas eingeschränkter ist. Somit bleibt zum Beginn der Sommerferien nur noch eins zu sagen: Ab in den Urlaub!

Foto(s): https://sg-kanzlei.de

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