Sono Motors GmbH stellt Sion ein - sollte man auf die Rückzahlung des Reservierungsbetrages verzichten?

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Kunden, die von der Sono Motors GmbH erhofft hatten, ein Solarauto kaufen zu können, werden wohl enttäuscht. Nicht nur, dass das Sion-Programm eingestellt wird, die Kunden sollen nun auch noch auf die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ganz oder teilweise verzichten bzw. einer Ratenzahlung zustimmen. Lesen Sie hier, warum man dem Verzicht oder die Ratenzahlung nicht vorschnell zustimmen sollte. 

1. Sono Motors GmbH stellt Sion-Programm ein

Wie das Unternehmen per Pressemitteilung vom 24.02.2023 mitteilte, wird das Programm rund um die Fahrzeugentwicklung des PKW Sion von der Sono Motors GmbH eingestellt. Hintergrund ist laut Pressemitteilung, dass die Entwicklung dieses Fahrzeuges rund 90 % des Finanzierungsbedarfes für 2023 ausgemacht hat und man sich zukünftig auf weniger kapitalintensive Geschäftsbereiche konzentrieren will. Das ist im Grunde eine sinnvolle unternehmerische Entscheidung. Offenkundig waren die Entwicklungskosten für den Sion so hoch, dass sich dies nicht mehr wirtschaftlich darstellen ließ. Im Grunde ist dagegen also nichts zu sagen. 

2. Kunden/Kundinnen sollen auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr verzichten oder Ratenzahlung zustimmen

Problematisch ist jedoch, dass es eine Vielzahl von Kunden und Kundinnen gab, die für dieses Fahrzeug bereits eine sog. Reservierungsgebühr gezahlt haben. Im Grunde war dies eine mehr oder weniger hohe Anzahlung dafür, dass man dann später das Recht zum Abschluss eines Kaufvertrages über einen solchen Sion zu einem Basispreis von 25.500 € (Stand 23.01.2020) hatte. Sono Motors GmbH hat den Kundinnen und Kunden dann zunächst das Recht eingeräumt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn dem Kunden/der Kundin nicht bis zum 31.12.2021 ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages gemacht wurde. Später wurde diese Frist dann nochmals auf den 31.12.2022 verlängert. 

Nun wird den Kunden/den Kundinnen angeboten, ganz oder teilweise auf die Rückzahlung der Reservierungsgebühr zu verzichten oder aber eine Ratenzahlung zuzustimmen. Im Falle einer Ratenzahlung sollen die Raten am 31.05.2023, am 30.06.2024 und am 31.01.2025 gezahlt werden. Als Bonus sollen die Kunden/die Kundinnen einen Bonus von 5 % des Rückzahlungsbetrages erhalten. Dies gilt sogar, wenn man auf die Rückzahlung ganz verzichtet. 

3. Vereinbarungen nicht so ohne Weiteres unterschreiben

Einem vollständigen Verzicht wird sicher kein Kunde bzw. keine Kundin freiwillig zustimmen. Aber auch bei einer Ratenzahlung ist Vorsicht geboten. 

So trägt man zunächst das vollständige wirtschaftliche Risiko der Sono Motors GmbH. Wenn man jetzt nach dem letzten Stand der Vereinbarungen zur Reservierungen ein Recht zum Rücktritt mit einem Rückzahlungsanspruch der Reservierungsgebühr hat, so gibt man dieses Recht mit dem Unterschreiben der Vereinbarung vollständig auf. Ob die Ratenzahlung zu den genannten Fälligkeitsterminen eingehalten werden, ist fraglich. 

Auch stellt sich die Frage, ob das Vorgehen mit der Reservierungsgebühr in der Vergangenheit und das Vorgehen mit einer offensichtlich verzinsten Rückzahlung bei einer Ratenzahlung nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig ist. Im Grunde kann man die Reservierungsgebühr als eine Art Kapitalanlage ansehen, für die ab dem Erreichen gewisser Schwellenwerte z.B. eine Prospektpflicht bestehen könnte. Ob diese Grenzen hier überschritten wurden, sollte vorher geprüft werden. Eine unbedingte Rückzahlungspflicht, wie sie bei einer Ratenzahlung wohl angenommen werden sollte, kann - vor allem wenn es auch noch Zinsen in Form eines Bonus gibt - auch Vorschriften des Kreditwesengesetzes berühren. Es sind hier also eine Reihe von Rechtsfragen vorab aus Sicht der Kunden/der Kundinnen zu klären, bevor diese ruhigen Gewissen einer Ratenzahlung zustimmen. Man sollte hier keine Rechte aufgeben. 

Es ist auch aus meiner Sicht nicht recht ersichtlich, warum die Kunden/Kundinnen auf ihren Rückzahlungsanspruch in dieser Form verzichten sollten. Sicher kann man immer argumentieren, das das sinnvoll ist, da das Unternehmen es sonst vielleicht gar nicht zurückzahlen könnte. Auf der anderen Seite haben Kunden/Kundinnen damit gerechnet Ende 2022 ein Auto zu bekommen. Das ist nun definitiv nicht mehr der Fall, denn der Sion wird ja nicht in Serienreife gehen. Also müssen sich Kunden/Kundinnen auf die Suche nach einer Alternative machen. Ein Fahrzeug eines anderen Herstellers kostet aber auch Geld und so dürften viele Kunden/Kundinnen auf das Geld schlicht angewiesen sein. 

4. Vorherige Prüfung sinnvoll 

Wenn Sie wissen wollen, auf welche Rechte Sie konkret mit einem möglichen Voll- oder Teilverzicht bzw. der Vereinbarung einer Ratenzahlung für Ihren Rückzahlungsanspruch verzichten, können Sie mich gern ansprechen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung benötige ich lediglich Ihre Vertragsunterlagen, aus der sich das Datum des Vertragsschlusses ergibt. Im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung kann ich Ihnen gern Ihre konkreten Möglichkeiten erläutern und danach können Sie einem Voll- oder Teilverzicht oder einer Ratenzahlung immernoch zustimmen. 

Gern können Sie mich über das unten stehende Kontaktformular kontaktieren, Sie rufen mich an oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de



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