Sozialrecht: Früher zum Anwalt?

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In Verfahren vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Jeder kann sich selbst vertreten. Die Zusatzkosten werden vermieden. Doch ist dies der richtige Weg?

Verstehen Sie mich nicht falsch. Natürlich bin ich Anwalt und selbstredend würde ich finanziell davon profitieren, wenn Sie zu mir kommen. Aber vielleicht möchten Sie die folgenden Zeilen dennoch lesen und für sich darüber nachdenken, ob ein Besuch beim Anwalt für Sie einen Mehrwert hätte.

Hauptgrund für das Schreiben dieses Artikels ist die Tatsache, dass sich Verfahren vor dem Sozialgericht sehr lange hinziehen. Beim SG Köln beispielsweise bis zu mehreren Jahren. Das ist natürlich gerade für Sachverhalte misslich, welche aus einer persönlichen Not (Behinderung, Sozialleistungen, usw.) heraus entstehen.


Aber was können Sie machen, um zu einer schnelleren Lösung zu kommen?

Ein Verfahren vor dem Sozialgericht streben Sie an, wenn Sie beispielsweise einen negativen Bescheid einer Behörde, Krankenkasse, ua. bekommen haben und ein anschließendes Widerspruchsverfahren keinen Erfolg gebracht hat. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch öfter Anwälte eingeschaltet, weil für den Leien ein Verfahren vor einem Gericht etwas anderes ist als ein Widerspruchsverfahren zu führen. Die Angst etwas falsch zu machen, ist höher und es ist die letzte Möglichkeit sein Anliegen rechtlich durchzusetzen, weshalb man dann doch einen Experten einschalten möchte. Doch ist man erstmal in diesem Stadium des Verfahrens, muss man mit langen "Wartezeiten" bis zu einem Ende des Rechtsstreits rechnen.

Deshalb möchte ich Ihnen nahelegen, sich schon spätestens im Widerspruchsverfahren an einen Anwalt zu wenden und sich rechtlich beraten und/oder vertreten zu lassen. Es zeigt sich, dass in diesem Stadium durch eine passende Argumentation (rechtlich fundiert) das gerichtliche Verfahren noch abgewendet werden kann, da sich die Widerspruchsstelle doch noch überzeugen lässt.

Natürlich entstehen Ihnen durch die Hinzuziehung eines Anwalts Kosten, aber es gibt auch Möglichkeiten, diese gering zu halten. In erster Linie haben Sie immer die Möglichkeit, im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Zu einem solchen Abschluss möchte ich Ihnen generell auch raten, da die rechtlichen Konflikte in unserer Zeit immer weiter zunehmen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ich habe diese Zeilen geschrieben, um sie dazu zu ermutigen, sich über Ihre sozialrechtliche Angelegenheit Gedanken zu machen. Wie wichtig ist diese und wie schlimm wäre es für sie, wenn sie den "Streit" verlieren und/oder es bis zu einer Entscheidung mehrere Jahre dauern wird. Dagegen zu setzen sind die Mehrkosten, sofern diese für Sie persönlich anfallen würden.


Denn:

Manchmal ist es eventuell doch sinnvoll früher zum Anwalt zu gehen, auch wenn kein Anwaltszwang vor dem zuständigen Gericht besteht.


Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, scheuen Sie nicht mir diese zu stellen. Eine unverbindliche Antwort im Rahmen einer Erstberatung ist stets kostenlos. Wünschen Sie drüber hinausgehend eine umfassende Rechtsberatung, freue ich mich Sie als Mandanten/-in begrüßen zu dürfen.


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