Spielschulden sind Ehrenschulden – stimmt das?

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Was ist dran an dem alten Sprichwort „Spielschulden sind Ehrenschulden“? Was genau soll das eigentlich bedeuten und ist dies überhaupt richtig so?

Viele werden das alte Sprichwort „Spielschulden sind Ehrenschulden“ noch kennen. Dies soll eigentlich bedeuten, dass man Spielschulden nicht einklagen kann, sondern einen lediglich die „Ehre“ zur Begleichung der Spielschulden verpflichtet. Praktisch würde dies bedeuten, dass es eine rechtliche Pflicht zur Begleichung von Spielschulden nicht geben würde. Kann dies tatsächlich zutreffend sein?

Blick in das BGB

Hier hilft ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch. Tatsächlich findet sich dort in Paragraf 762 BGB genau dazu eine Regelung. Da der Wortlaut recht deutlich und verständlich ist, wollen wir ausnahmsweise hier einmal das Gesetz zitieren. In § 762 BGB heißt es wörtlich:

Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

Tatsächlich wird hier sehr deutlich gesagt, dass durch Spiel oder Wette eben gerade keine Verbindlichkeit begründet wird. Daraus ergibt sich, dass private Spielschulden nicht einklagbar sind. Gilt sogar dann, wenn diese Spielschulden zum Beispiel in einem schriftlichen Darlehensvertrag festgehalten werden.

Kreditaufnahme

Aber: Wurde zum Beispiel von einer Bank ein Kredit aufgenommen oder Geld von Freunden geliehen und dieses Geld privat verspielt, dann muss der Darlehensvertrag natürlich ganz normal bedient werden.

Wichtig ist, zudem nochmals zu betonen, dass die oben genannte Regelung natürlich nicht Spielschulden gegenüber Unternehmen wie zum Beispiel Casinos, Onlineportalen etc. betrifft.

Mehr Infos auch in unserem Video.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl private Mandanten als auch Unternehmen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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