Sportwettenanbieter Betano macht Rückzieher vor dem BGH - Auswirkungen auch für Tipico, Bwin, Rootz und Co.

  • 1 Minuten Lesezeit

BGH stärkt Verbraucherrechte beim unerlaubten Glückspiel

Der österreichische Sportwettenanbieter Betano hat seine Revision gegen die Klage eines Kunden auf Rückerstattung seiner Spieleinsätze vor kurzem zurückgezogen. Er hat dadurch verhindert, dass am 02.05.2024 die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichthof (BGH) stattfindet. Betano hätte sich dort vermutlich eine blutige Nase geholt. Denn der BGH hatte bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 22.03.2024, Az. I ZR 88/23 klargestellt, dass er dem Kläger überwiegend Recht geben würde und diesem ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch gegen Betano zusteht. Der BGH hat sich damit klar auf Verbraucherseite positioniert. Der Kläger erhält nun fast € 12.000,00 an verlorenen Wetteinsätzen zurück.

Verstoß gegen das Glückspielgesetz

Der Hintergrund ist der massenhafte Verstoß  gegen die Regelungen des Glückspielvertrags in seiner Fassung von 2012 sowohl durch Gückspiel- als auch Sportwettenanbieter: Während Online Casino und Online Poker Spiele ohne Ausnahme verboten waren, waren Sportwetten nach dem Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich erlaubt. Doch auch die Sportwettenanbieter hatten die Wetten ohne Lizenzen auf dem deutschen Markt angeboten. Zudem wurden keine Maßnahmen zum Käuferschutz getroffen, z.B. die Begrenzung des Spieleinsatzes auf höchstens € 1.000.00/Monat. Das wäre jedoch Voraussetzung für eine Konzessionserteilung gewesen.  Bis Oktober 2020 lag keinem einzigen Sprtwettenanbieter eine solche Lizenz vor. Betano erhielt erst  in 2021  eine Glückspiellizenz.

Ausirkungen auch für Anbeiter wie Tipico, BWin, Rootz & Co.

Das Verfahren hat auch Auswirkungen auf andere Sportwetten- und Glückspielanbieter. Die rechtlichen Ausführungen des BGH in seinem Hinweisbeschluss lassen sich auf sämtliche gleich gelagerten Fälle auch anderer Onlinebieter übertragen, die über keine entspechende Lizenz verfügten. 

Rückforderung bis zu 10 Jahre möglich

Betroffene, die einen erheblichen Betrag durch  Online- Sportwetten oder Online- Glückspiel verloren haben, sollten daher ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Das OLG Stuttgart hat erst vor kurzem geurteilt, dass Wettspieleinsätze bis zu 10 Jahre zurückgefordert werden können.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an Kanzlei@ johstrichter.de oder rufen Sie uns an unter: 0711/410 191 60. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anja Richter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten