Steigende Anwaltsgebühren – anwaltliche Mediation als attraktive Alternative
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Vor deutschen Zivilgerichten wurden noch im Jahr 2011 rund 2,2 Millionen erstinstanzliche Verfahren geführt. Immerhin rund 200.000 dieser Verfahren gingen sogar in die zweite Instanz, womit ein erheblicher Kostenmehraufwand verbunden ist. Und damit nicht genug: Erst vor kurzem beschloss der Bundestag mit dem „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz", dass die gesetzlichen Gebühren für anwaltliche Leistungen ab der Jahreshälfte um durchschnittlich 12% steigen werden.
Gerade bei hohen Streitwerten mag diese Entwicklung zwar den Anwalt freuen, für Mandanten bedeutet die Verteuerung allerdings eine ungemeine Mehrbelastung. Die Gebührenerhöhung hat daher zur Folge, dass alternative Methoden der Streitbeilegung aufgrund ihrer geringeren Kosten attraktiver werden. Dazu zählt vor allem die anwaltliche Mediation.
Entscheidung der Mediation ist rechtsverbindlich
Dabei bestehen auf Mandantenseite zum Teil noch manche Unsicherheiten in Bezug auf das Mediationsverfahren. Ein oft anzutreffender Irrtum ist, dass man mit einem Urteil im Rahmen eines Gerichtsprozesses sicherer sein könnte, den Streit endgültig beilegen zu können.
Doch diese Ansicht ist unzutreffend, wenn man sich das Ergebnis einer anwaltlichen Mediation anschaut:
Bei der Mediation erarbeitet der Mediator als unparteilicher Vermittler mit den Beteiligten eine interessengerechte Lösung. Im Unterschied zum Schlichtungsverfahren oder Schiedsstellenverfahren trifft der Mediator jedoch keine Entscheidung in der Sache. Er entscheidet nicht die streitigen Fragen zwischen den Beteiligten, sondern führt sie gemeinsam mit den Beteiligten einer Lösung zu.
Diese von beiden Parteien angenommene Lösung wird dann zwischen den Parteien vertraglich - oft notariell als Abschlussvereinbarung - festgehalten. Eine solche Vereinbarung ist für beide Parteien genauso wirksam und vollstreckbar, wie ein Urteil - im Gegensatz dazu allerdings nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar, sondern sofort für alle Beteiligten endgültig und rechtskräftig! Sie gelangen also über eine Mediation sehr viel schneller und damit in der Regel auch kostengünstiger zu einer durchsetzbaren und von allen Beteiligten akzeptierten Regelung.
Mediationskosten im Vergleich
Betrachtet man die Kosten einer anwaltlichen Mediation, die von beiden Parteien anteilig getragen werden sollen, im Vergleich mit einem gerichtlichen Prozess, so fällt schnell auf, dass es sich um eine kostengünstige Alternative handelt. Der Grund liegt einfach darin, dass die Kosten einer Mediation nicht gesetzlich festgesetzt sind. Hierzu ein kleines Beispiel, wie es im Alltag vorkommen könnte:
Zwei Ex-Ehepartner streiten sich um das Sorgerecht der Kinder. Geht das Verfahren vor ein Gericht, so kann jeder Partner - einen üblichen Gegenstandswert von 3000 € zugrunde gelegt - sicher mit Kosten von rund 600 € für Anwälte und Gericht rechnen, solange der Streit in der ersten Instanz beigelegt wird.
Bei einer anwaltlichen Mediation werden dagegen in aller Regel Stundensätze mit dem Mediator vereinbart. Abhängig von diesen Sätzen ist schnell erkennbar, dass sich der gleiche Sorgerechtsstreit - der sich sogar schon in 3-5 Stunden lösen lassen kann - finanziell weniger belastend auswirken kann.
Mediation muss in Frage kommen
Voraussetzung für die anwaltliche Mediation ist allerdings stets, dass sich die Parteien auf das Verfahren einlassen und zu einer Lösung kommen möchten, bei der niemand das Gesicht verliert. Ist dies der Fall, so sollte ein Mediator kontaktiert und mit diesem die Kosten des Verfahrens erörtert werden.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht
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