Steuerliche Entlastung während der Coronakrise

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Auswirkungen der Coronakrise haben teilweise schwerwiegende finanzielle Folgen für viele Unternehmen. Umsatzeinbußen in nicht vorhersehbarer Höhe und Dauer führen rasant zu existenzbedrohenden Situationen. Die Reduzierung oder gar Aussetzung der anstehenden Steuerzahlungen kann hierfür eine spürbare Entlastung oder sogar der Rettungsanker sein.

Die Finanzverwaltungen sind angehalten, folgende Hilfen anzubieten:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag,
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen,
  • Erlass von Säumniszuschlägen,
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Vielfach wissen die Betroffenen nicht, welche Unterstützungen möglich oder wie diese zu erlangen sind. Die Scheu mit den Finanzämtern zu verhandeln oder die eingetretene finanzielle Schieflache einzugestehen und zu schildern, verhindern oft eine wirksame Hilfe.

Ein außenstehender Dritter kann hier mit der nötigen Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit die Lage analysieren und die nötigen Schritte mit Ihnen abstimmen.

Erleichterungen durch die Finanzämter sollten konkret angesprochen und beantragt werden.

Herr Rechtsanwalt Junge hilft Ihnen sehr gern, diese unbürokratisch und schnell zu erlangen.

Das wirtschaftliche Überleben Ihres Unternehmens kann davon abhängen, dass zügig und effizient die nötigen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung unternommen werden.

Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe zu beanspruchen. Dieses kann der entscheidende Schritt sein, damit Ihr Unternehmen nicht nur die Krise übersteht, sondern auch gestärkt aus ihr hervorgeht.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema