T. & D. Versand GbR und FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Abmahnung | Widerrufsbelehrung

  • 2 Minuten Lesezeit


Ein weiteres Mal liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vor, die für die T. & D. Versand GbR tätig wird. Wir haben über diese Schreiben bereits berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-kanzlei-fareds-fuer-die-t-d-versand-gbr_156363.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnungen-der-t-d-versand-gbr-und-fareds-wir-helfen_154731.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnungen-der-td-versand-gbr-durch-die-kanzlei-fareds-abs-verpackg_155631.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-td-versand-gbr-und-fareds-rechtsanwaelte-erhalten/ 

 Vorab: Wenn Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Melden Sie sich hierfür gerne unter (Tel) 0251 / 208680-30 oder via eMail unter info@wd-recht.de.

 

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist weiterhin der Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens durch den abgemahnten Händler. Konkret wird dem Abgemahnten hier vorgeworfen, entgegen § 312d BGB iVm Art 246a § 1 Abs. 2 EGBGB den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht belehrt zu haben und kein Musterwiderrufsformular hierfür zur Verfügung gestellt zu haben. Auf diese Weise suggeriere der Verkäufer, dass kein Widerrufsrecht bestehen würde.

 

Forderung der T. & D. Versand GbR

Die T. & d. Versand GbR fordert von dem abgemahnten Händler

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt ist
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR.

 

Tipp: Reaktion auf eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Bei wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten wird die Eilbedürftigkeit vermutet (§ 12 UWG). Das bedeutet, dass nicht nur kurze Fristen gesetzt werden, sondern auch das hohe Risiko besteht, dass direkt- oder kurz nach fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beachten Sie die gesetzten Fristen!

Unterzeichnen Sie das Unterlassungsversprechen nicht vorschnell. Ein einmal geschlossener Unterlassungsvertrag kann gar nicht mehr oder kaum noch rückgängig gemacht werden!

Holen Sie sich Hilfe von einem versierten Wettbewerbsrechtler, bspw. einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Der Fachmann prüft zunächst die Berechtigung der Abmahnung und zeigt Ihnen alternative Reaktionsmöglichkeiten auf. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, erklärt er Ihnen die Reichweite des Versprechens, die weiter reicht, als es der Text vermuten lässt. Er bereitet mit Ihnen die Abgabe vor und modifiziert das Versprechen in Ihrem Sinne so weit wie möglich. Dies alles ist in hohem Maße anzuraten, um nachträgliche Forderungen auf Zahlung von Vertragsstrafe und auch weitere Abmahnungen so gut wie möglich auszuschließen.

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in tausenden wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. Die Kanzlei FAREDS kennen wir seit vielen Jahren, die hier besprochenen Abmahnungen sind uns ebenfalls gut und vielfach bekannt.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!

Dr. Wallscheid & Drouven

Tel: 0251 / 208680-30

Fax: 0251 / 208680-50

eMail: info@wd-recht.de

 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema