Tatvorwurf und Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Jährlich leiten bundesweit Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft etwa 100.000 Verfahren wegen des Tatverdachts der Steuerhinterziehung ein.

Diese bedeuten für die Beschuldigten meist große Ungewissheit über die persönliche und wirtschaftliche, Zukunft.

Eine pauschale Antwort, welche Strafen genau zu erwarten sind, kann nicht gegeben werden. Dieses hängt vielmehr von den Umständen des konkreten Falls ab.

Jedoch können abstrakte Beurteilungskriterien benannt werden.

Geregelt ist die Steuerhinterziehung in den §§ 469 AO ff. 

Danach begeht eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, wer gegenüber den Finanz- oder anderen Behörden unrichtige bzw. unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht.

Ferner wird bestraft, wer pflichtwidrig steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber der Finanzbehörde nicht preisgibt oder es pflichtwidrig unterlässt, Steuerzeichen oder Steuerstempler zu verwenden.

Dadurch müssen durch die Handlung Steuern verkürzt worden sein oder zumindest nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich selbst oder für einen anderen erlangt werden.

Vorgesehen ist ein Strafrahmen von einer einfachen Geldstrafe bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

Das wichtigste Kriterium für die Strafe ist die Höhe des vorgeworfenen Schadens. 

Bei Steuerschulden bis zu 10.000,00 € ist bei einer geschickten Verteidigung eine Einstellung nach § 153 StPO oder § 153 a StPO zu erreichen.

Bis zu 50.000,00 € ist eine Geldstrafe die Regel, diese kann auch bei einem Schaden bis zu 100.000,00 € verhängt werden.

Ist der Schaden höher, ist mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, die ab 1000.000,00 € nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dieses sind aber nur Richtwerte. 

Weitere Umstände die von der Verteidigung angeführt werden sollten, sind die Ursache der Hinterziehung, das Wissen der Betroffenen, deren Motivation und die wirtschaftliche Gesamtsituation.

Vielfach kann auch die Schadensberechnung angegriffen werden und dann ein akzeptables Gesamtergebnis erreicht werden.

Denn es droht nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung sondern auch Rückforderungen samt Zinsen und Säumniszuschlägen. Daher sollte von Anfang an ein spezialisierter Verteidiger mit der anwaltlichen Vertretung betraut werden. Ein Steuerberater verkennt meist die juristischen Risiken oder ist bemüht einer eigenen Haftung zu entgehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Seine Kanzlei hat Standorte in Berlin, Cottbus und Kiel. Er verteidigt bundesweit in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren und hat bei der überwiegenden Anzahl  eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreicht. Selbst bei einer Verurteilung konnte durch entsprechende Zahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt das wirtschaftliche Überleben der Betroffenen gesichert werden. 

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie diese einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese hat ihren Hauptsitz in Berlin und Niederlassungen in Kiel sowie Cottbus.

Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie völlig kostenlos und ohne Verpflichtung.

Eine  kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema