te Solar Sprint II und III: BaFin ordnet weitere Rückabwicklungen für Gesellschaften der UDI-Gruppe an

  • 1 Minuten Lesezeit

Leider gibt es weiterhin nur schlechte Nachrichten für Anleger, die in Gesellschaften der UDI-Gruppe investiert haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat nun auch gegenüber den Gesellschaften te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und te Solar Sprint III GmbH & Co. KG angeordnet, dass die Nachrangdarlehen, die Anleger den jeweiligen Gesellschaft gewährt hatten, rückabgewickelt werden müssen. Die Anordnung ist sofort vollziehbar. Es ist nicht auszuschließen, dass auch diese Gesellschaften nunmehr Insolvenzantrag stellen werden.

I. Weshalb gibt es diese Anordnungen der BaFin?

Hintergrund ist, dass die vereinbarten Nachrangklauseln aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber den Anlegern unwirksam sein dürften und aus diesem Grund die Gesellschaften ein Einlagengeschäft betreiben, für das diese Gesellschaften nicht die erforderliche Erlaubnis haben. 

Dieses Schicksal ereilte bereits dem UDI Energie Festzins II bis VIII GmbH & Co. KG und hatte dort zur Folge, dass die Gesellschaft Insolvenz anmelden mussten. Ich verweise insoweit auf meinen Rechtstipp vom 2. Mai 2021. 

II. Was bedeutet dies für die Anleger? 

Die Anleger werden mit hoher Wahrscheinlichkeit keine vollständige Rückzahlung aus diesen Darlehen erhalten. Daher sollten sie sich unbedingt an einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Als Ansprechpartnerin für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach

Beiträge zum Thema