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Thomas Cook-Insolvenz: So können Sie kurzfristig noch Ihr Geld retten

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Der britische Reiseveranstalter Thomas Cook ist insolvent. Das wirkt sich auch auf die deutschen Tochtergesellschaften aus. Kunden, die bereits einen Urlaub gebucht und bezahlt haben, können die Leistungen offenbar vielfach nicht mehr in Anspruch nehmen. Die Durchführung und der Verkauf von Reisen wurden aktuell gestoppt. Davon betroffen sind scheinbar auch Reisen der Thomas Cook GmbH, Neckermann, Bucher Reisen und der Öger Tours GmbH.

So können Kunden ihr Geld retten

Jetzt fragen sich natürlich viele Kunden, wie sie ihr Geld für die bereits bezahlten Urlaubsreisen retten können. Tatsächlich gibt es da mehrere Möglichkeiten. Welche am besten geeignet ist, hängt von der genutzten Zahlungsmethode ab und davon, wie lange die Zahlung schon zurückliegt.

SEPA-Lastschriftmandat

Wenn Sie den Reisepreis innerhalb der letzten 8 Wochen per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt haben, gilt es schnell zu sein: Beträgen, die dem eigenen Girokonto belastet wurden, kann man ohne Begründung binnen 8 Wochen widersprechen. Dann werden die Zahlungen Ihrem Girokonto wieder gutgeschrieben. Bei den meisten Banken finden Sie im Online-Banking-Portal neben dem betreffenden Umsatz eine entsprechende Funktion.

Wenn Sie den Reisepreis innerhalb der letzten 13 Monate per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt haben, ist eventuell immer noch eine Rückholung möglich. Und zwar, wenn das SEPA-Mandat nicht unterschrieben wurde. Das ist bei vielen Reisebuchungen im Internet der Fall, bei Buchungen im Reisebüro nicht. Viele online erteilte SEPA-Mandate werden tatsächlich nicht formwirksam erteilt, sodass auch in diesen Fällen der Umsatz oftmals gerettet werden kann.

Kreditkarte

Sollten Sie Ihre Reise per Kreditkarte gezahlt haben, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Chargeback-Verfahren zu starten, mit dem Sie ungerechtfertigte Buchungen zurückholen können. Insolvenzen zählen z. B. bei Visa und Mastercard ausdrücklich dazu. Dabei wenden Sie sich am besten an Ihre Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Regelmäßig bieten Banken die entsprechenden Formulare auch online an. Doch auch hier gilt in der Regel, dass die Bezahlung der Urlaubsreise nicht länger als 8 Wochen zurückliegen darf.

Haben Sie andere Zahlungsmethoden verwendet, gibt es u. U. dennoch Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzuholen. Um Ihre Erfolgsaussichten hierbei zuverlässig bewerten zu können, ist eine Einzelfallbetrachtung zu empfehlen.

Forderungsabwehr

Haben Sie Ihr Geld zurückerhalten, kann es sein, dass sich Thomas Cook bzw. die Insolvenzverwaltung an Sie wendet, um eine Rückzahlung der Beträge zu fordern. Das kann man verhindern, indem man Thomas Cook unmittelbar nach der Rückbuchung anschreibt. Gerne übernimmt die Anwaltskanzlei Lenné für Sie diese Forderungsabwehr gegenüber Thomas Cook, noch bevor es zu Schwierigkeiten für Sie kommen kann.

Die Anwaltskanzlei Lenné hilft Ihnen gerne, Ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen und Ihr Geld zu retten. Nutzen Sie dafür einfach die kostenlose Erstberatung. Unsere Kanzlei steht Ihnen selbstverständlich auch bundesweit zur Verfügung. Wichtig: Unsere Kosten werden regelmäßig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.



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