Time Gate GmbH: Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum wegen Nutzung der Marke „SAM“

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Die Time Gate GmbH aus Köln lässt von ihrer Rechtsvertretung, der Kanzlei Lampmann, Haberkamm Rosenbaum, ebenfalls Köln, Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Marke SAM aussprechen. Über solche Schreiben haben wir bereits in der Vergangenheit berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/marke-sam-abmahnung-von-der-time-gate-gmbh/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-time-gate-gmbh-und-lhr-rechtsanwaelte-marke-sam_158177.html

Vorab: Sie können gerne unser Angebot nutzen, die Abmahnung in einem Erstgespräch von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unverbindlich und kostenfrei einschätzen zu lassen. Hierfür bietet es sich an, die Abmahnung entweder via Telefax an 0251 / 208680-50 oder via eMail an info@wd-recht.de unter Angabe einer Rückrufnummer zu übersenden. Selbstverständlich können Sie uns ebenfalls telefonisch kontaktieren, unter (Tel) 0251 / 208680-30.

 

Gegenstand der Abmahnung der Time Gate GmbH

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an den Abgemahnten, die Marke „SAM“ im geschäftlichen Verkehr unberechtigt genutzt- und damit verletzt zu haben. Eine kurze Recherche im Markenregister zeigt, dass die Marke „SAM“ seit 1991 existiert und Schutz für Bekleidung genießt (Registernummer 2004517).

Der Markeninhaber kann grundsätzlich jedem die Nutzung seines Zeichens untersagen, soweit der Schutzbereich betroffen ist. Eine Marke bietet grundsätzlich ein Ausschließlichkeitsrecht, das ggf. auch vor nur ähnlichen Schriftzeichen oder auch nur ähnlich ausgesprochenen Zeichen Schutz bieten kann (Tatfrage).

Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und der Vorwurf -und damit die Abmahnung- berechtigt ist, sollte unbedingt immer vorab geprüft werden, um nicht unnötig eine strafbewehrte Bindung , Auskunft und Zahlungen zu leisten. Erstere lassen sich kaum noch oder gar nicht mehr nachträglich korrigieren. Zu empfehlen ist in diesem Bereich immer die Beauftragung eines Experten für Markenecht bzw. eines versierten Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutzes. So kann es -je nach Sachverhalt- beispielsweise durchaus sein, dass keine Markenverletzung vorliegt, sondern eine berechtigte Nutzung einer Modellbezeichnung.

Insbesondere auch auf die Unterlassungsforderung ist besonderes Augenmerk zu legen. Das Versprechen bindet unter Umständen deutlich weiter, als es der Text des beiliegenden Entwurfs vermuten lässt („Kerngleichheit“, „Beseitigungspflicht“). Eine ungenügende Vorbereitung der Abgabe eines solchen Versprechens kann ebenso schädlich sein und zu finanziellen Schäden führen, wie ein falsch oder unzureichend modifiziertes Unterlassungsversprechen.

Auch die Auskunft ist im Falle einer Markenverletzung nicht leichtfertig zu erteilen. Einerseits muss sie vollständig und richtig sein, um keine Auskunftsklage zu riskieren. Auf der anderen Seite wird auf Grundlage der Auskunft der Schadenersatz berechnet und ggf. auch gewerbliche Abnehmer und der/die Lieferant(en) abgemahnt werden. Der Anspruch sollte keineswegs gering geachtet werden.

 

Was fordert die Time Gate GmbH über die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum?

Die Time Gate GmbH fordert von dem Abgemahnten

• die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

• Erteilung einer Auskunft über den Umfang der vorgeworfenen Verletzungshandlung

• die Erstattung der Rechtsanwaltskosten (hier aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR)

• Nachträglich wird aller Voraussicht nach auf Grundlage der Auskunft noch Schadenersatz gefordert werden, worauf in dem Abmahnschreiben auch hingewiesen wird.

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, die Sie auf unserer Homepage unter https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ finden können.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie bei uns unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/

Foto(s): Dr. Wallscheid & Drouven PartG

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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