Kapitalzusage mit Rentenoption in der pauschaldotierten Unterstützungskasse

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Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist neben der Direktzusage ein weiterer versicherungsfreier Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse kann grundsätzlich sehr flexibel auf die Anforderungen eines Unternehmens zugeschnitten werden.

Hauptziel der Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse im Unternehmen als Durchfüh-rungsweg für die betriebliche Altersversorgung ist regelmäßig die Schaffung von Liquidität oder auch Innenfinanzierung oder die freie Kapitalanlage, die Vermeidung von Rückstellungen und die flexible ar-beitsrechtliche Ausgestaltung um Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung zu erreichen.


In meinem Rechtstipp "Rente oder Kapital in der pauschaldotierten Unterstützungskasse" habe ich ausführlich zur jeweils passenden Zusageart Stellung genommen. 

Als Versorgung wird im Bereich von KMU meist eine Kapitalzusage einer Rentenzusage vorgezogen.

Unabhängig von der Leistungsart Rente oder Kapital  wird in der Zusage häufig zusätzlich ein Optionsrecht für die andere Leistungsart vereinbart.

Problematik einer Kapitalzisage mit RentenoptionI

m Falle eine Kapitalzusage mit Rentenoption ist hier allerdings steuerlich einiges zu beachten:

  1. 1.   Das Finanzamt rechnet Kapital und Rente stets 10 zu 1 um, wie es das Steuerrecht vorsieht. Dieser Faktor ist arbeitsrechtlich für Renten allerdings nicht ratsam. Hier bietet sich beispielsweise eher ein Faktor zwischen 14 und 18 an.
  2. 2.   Bei einem Faktor von z.B. 16 wird das Finanzamt, soweit ein Optionsrecht für eine Rente in der Kapitalzusage vereinbart ist, nicht das Kapital zugrunde legen, das zugesagt ist, sondern die Jahres-rente, die mit einem Faktor 16 ermittelt wird und deshalb zu einem deutlich geringeren Steuereffekt aufgrund einer geringeren Dotierung führt.

3.   Um keine steuerlichen Nachteile zu verursachen, würde sich ein Faktor von 10 anbieten, der aber zu deutlich höheren Renten führt. Diese führen dann auch zu einem deutlich höheren Steuereffekt, somit im Ergebnis der gleiche Effekt wie bei einer Kapitalzusage. Der höhere Steuereffekt finanziert jedoch nicht vollständig die höhere Lebenserwartung über 10 Jahre hinaus und ist deshalb auch nicht zu verant-worten.

4.   Das Optionsrecht Rente mit einem höheren Faktor macht also nur dann Sinn, wenn hinreichend sicher ist, dass man vom Optionsrecht Gebrauch machen wird. Dann ist auch der geringere Steuereffekt vertretbar. Ansonsten sollte man sich besser auf eine reine Kapitalzusage beschränken oder es sollte der Effekt der Faktoren 10 und 16 gegenübergestellt werden, um die Wirkungen zu erfassen und zu beurteilen.


Bei der richtigen Wahl des Versorgungssystems sind nicht nur die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zu betrachten, sondern genauso die Einschränkungen und Stolperfallen des Steuerrechts zu betrachten. 

Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf unserer Website

Auf unserer Website kann jeder Unternehmer mit dem bAV-Rechner ,die Auswirkung einer pauschaldotierten  Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiterer Schritte machen. 


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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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