Ukraine-Krieg - Ist es strafbar das weiße "Z" zu verwenden und öffentlich zu tragen?

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Wer die aktuellen Nachrichten verfolgt, kann den Bildern aus dem Krieg in der Ukraine kaum aus dem Weg gehen. Was dabei immer wieder auffällt, ist das „Z“ auf den Panzern und anderen Fahrzeugen des russischen Militärs.

Auch in Deutschland sieht man dieses „Z“ immer häufiger. Sei es als T-Shirt-Motiv oder als Aufkleber an der Heckscheibe eines Pkw. Auch bei großen Onlineversandhändlern waren Artikel mit dem „Z“ erhältlich.

Die ersten Bundesländer haben jetzt ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Verwendung dieses Zeichens angekündigt. Genug Anlass sich mit der Thematik rechtlich auseinanderzusetzen.

Doch wofür steht dieses Symbol überhaupt?

Das ist gar nicht so leicht zu beantworten. Denn das „Z“ gibt es im Alphabet der russischen Sprache gar nicht.

Zu Beginn des Krieges hieß es, dass das „Z“ hauptsächlich deshalb auf den Fahrzeugen des russischen Militärs angebracht wurde, um diese vom ukrainischen Militär zu unterscheiden. Dadurch sollte ein Beschuss innerhalb der gleichen Einheit verhindert werden.

Nachdem das Symbol aber immer häufiger auch in der russischen Zivilgesellschaft zu sehen war, wurde vom russischen Militär ein Beitrag auf der Plattform Instagram veröffentlicht, auf dem jenes „Z“ zu sehen war und darunter die Worte „Auf den Sieg“ standen.

Eine Abgeordnete aus dem russischen Parlament veröffentlichte außerdem ein Video auf der Plattform Facebook und versah dieses mit den Worten „Unterstützen Sie mit uns unsere Armee und unseren Präsidenten! Mach einfach Z's auf deine Kleidung.“.

Es gibt auch eine Reihe russischer Propagandavideos, auf denen das „Z“ eine große Rolle spielt.

Deshalb wird in der deutschen Öffentlichkeit das „Z“ mittlerweile als ein Zeichen der Unterstützung für den russischen Krieg und zum Teil auch für den russischen Präsidenten Wladimir Putin persönlich verstanden. Es gab sogar Kommentare, dass es sich um das „russische Hakenkreuz“ handeln soll.

Macht man sich in Deutschland wegen des Verwendens dieses Symbols strafbar?

Diese Frage ist noch nicht von deutschen Gerichten geklärt worden.

Eine Strafbarkeit könnte aber aus § 140 des Strafgesetzbuches folgen. Danach stehen die Belohnung und die Billigung von Straftaten unter Strafe. Bei einer Verurteilung droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Bei Billigung welcher Straftaten kommt eine Verurteilung in Betracht?

Eine Verurteilung wegen Belohnung oder Billigung von Straftaten kommt nur bei ganz bestimmten Straftaten in Betracht, die im Gesetz aufgelistet sind. Zu diesen Straftaten zählt auch das Führen eines Angriffskrieges gemäß § 13 des Völkerstrafgesetzbuches. Dies bedeutet, dass eine Verurteilung wegen des Verwendens des „Z“ davon abhängt, ob die deutschen Strafgerichte den Krieg in der Ukraine juristisch als russischen Angriffskrieg ansehen.

Für die Einstufung als Angriffskrieg könnte die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof sprechen, mit der Russland verpflichtet wurde, den Krieg zu beenden. Inwieweit sich die deutschen Strafgerichte daran orientieren werden, kann aber aktuell nicht sicher prognostiziert werden.

Kann die Verwendung des „Z“ als Billigung des Krieges angesehen werden?

Dafür müsste in einem Strafprozess zunächst ein Zusammenhang zwischen dem im jeweiligen Einzelfall verwendeten „Z“ und dem Geschehen in der Ukraine hergeleitet werden. Eine Billigung könnte beispielsweise ausscheiden, wenn das „Z“ nur als kleiner Anhänger an einer Halskette getragen wird und gar keinen Bezug zum Krieg hat.

Selbst wenn das Gericht aber einen solchen Zusammenhang feststellen kann, kommt eine Verurteilung nicht bei jeder Billigung in Betracht. Die Billigung ist nur dann strafrechtlich relevant, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ob diese Voraussetzung bei einem Aufkleber auf einem Auto oder dem Tragen eines T-Shirts erfüllt ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher gesagt werden.

Jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden. Es besteht jedoch die reale Gefahr Beschuldigter eines Strafverfahrens zu werden bei der Verwendung des Zeichens.

Rechtlich bestehen aktuell noch zu viele ungeklärte Fragen. So müssen die deutschen Gerichte klären, wofür das Symbol genau steht, ob der Krieg in der Ukraine juristisch als Angriffskrieg anzusehen ist und ob das Verwenden des Symbols im Einzelfall eine Billigung darstellt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Hier bedarf es professioneller Strafverteidigung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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