Urheberrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer

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Aktuell liegen mir gleich mehrere Abmahnschreiben der Münchener Kanzlei Waldorf-Frommer vor.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, folgende urheberrechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse (BitTorrent) zum Download angeboten zu haben:

  • „Deadpool“, Film
  • „Die Tribute von Panem, Mockingjay Teil 2“
  • „The Big Bang Theory – The Viewing Party Combustion“, TV-Folge
  • „Ich und Earl und das Mädchen“, Film
  • „Lucifer – A Priest walks into a bar“, TV-Folge

Von den Abgemahnten wird eine ganz beträchtliche Summe gefordert und eine kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt.

1. Das sollten Sie tun/vermeiden

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldorf-Frommer erhalten haben, so sollten Sie nicht voreilig reagieren. Holen Sie rechtlichen Rat ein und unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nicht zu empfehlen ist es außerdem, selbst mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen und sich eventuell auf einen Deal/Vergleich mit dieser einzulassen, ohne dass der Sachverhalt vorher geprüft wurde.

2. Haftungsfragen

Wie Sie am besten reagieren und ob Sie haften, hängt grundsätzlich vom konkreten Sachverhalt ab. Beim ersten Gespräch mit einem Anwalt sollten Sie beispielsweise folgendes mitteilen:

  • Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
  • Wer hatte Zugriff auf den Anschluss?

3. Kostenlose Erstberatung

Profitieren Sie von meiner Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf-Frommer. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail (am besten mit der Abmahnung im Anhang). Ich werde Sie umgehend mit einer ersten Einschätzung kontaktieren. Oft ist ein Termin in den Kanzleiräumen nicht notwendig, sodass ich Sie gerne bundesweit beraten kann.

Ihre

Rechtsanwältin Renz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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