Verkauf von Plagiaten bekannter Marken durch Ihre Mitbewerber – Was kann getan werden?

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Immer häufiger treten Mandanten mit der Frage an uns heran, was unternommen werden kann, wenn Mitbewerber offensichtlich Plagiate aus dem gemeinschaftlichen Warensegment anbieten. So haben wir kürzlich erfolgreich einen Fall vor dem Landgericht Bochum für einen Mandanten geführt, bei dem der Mitbewerber auf einem Onlinemarktportal genauso wie unsere Mandantschaft sogenannte Wasserdruckfolien angeboten hat.

Der Unterschied zu unserem Mandanten bestand jedoch darin, dass dieser Dritte solche Folien anbot, die mit bekannten Marken und Kennzeichen versehen waren. Die entsprechenden Wasserdruckfolien wurden teilweise sogar unter Nennung von bekannten Marken wie Disney, Star Wars etc. beworben. Klar war, dass es sich hierbei um selbstgemachte Plagiate handelte, hier jedoch für Dritte der Anschein erweckt wurde, dass es sich ggf. um Originalware gehandelt hat.

Nun handelte es sich bei unserer Mandantschaft nicht um den Rechteinhaber dieser bekannten Marken, sondern lediglich um einen Mitbewerber, der seinerseits jedoch lauter handelte und solche Produkte nicht anbot. Wir haben den unmittelbaren Konkurrenten unseres Mandanten sodann zunächst außergerichtlich abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Da eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, haben wir konsequent für unseren Mandanten den unmittelbaren Konkurrenten vor dem Landgericht Bochum verklagt. Das Landgericht Bochum, hier die zuständige Kammer für Handelssachen, fand in der mündlichen Verhandlung klare und eindeutige Worte für das Vorgehen des Konkurrenten. Es lag eine klassische Irreführung nach § 5 UWG vor, die unser Mandant nicht hinzunehmen hatte.

Sollten auch Sie von einem solchen oder ähnlichen Problem bei Ihren Mitbewerbern und Konkurrenten betroffen sein, rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail. Die Ersteinschätzung ist bei uns stets kostenlos. Wir prüfen sodann im Anschluss für Sie die Rechtslage und sind uns ganz sicher, dass wir Ihre berechtigten Ansprüche ebenfalls erfolgreich durchsetzen können.


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