Versicherungsrecht: Brexit – Britische Renten- und Lebensversicherungen widerrufen

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Das Datum für das Ausscheiden von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union rückt immer näher. Für viele Menschen bedeutet dies große Unsicherheit, wie es weitergehen soll. Auch Renten- und Lebensversicherungen, die durch britische Firmen angeboten wurden, werden den Folgen unterliegen. Die langfristige Sicherheit ist mitunter fraglich.

Doch dies ist noch kein Grund zur Sorge. In vielen Fällen ist es möglich aus einer Lebensversicherung ohne Verluste auszusteigen. Eine der unkompliziertesten und lukrativsten Lösungen ist häufig der Widerruf.

Oftmals kann der Widerruf aufgrund von Fehlern in der Widerrufsbelehrung auch noch nach vielen Jahren erfolgen. Ein solcher Fehler, der zum Widerruf berechtigt, kann sowohl in einer fehlerhaften als auch in einer unvollständig oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Widerrufsbelehrung liegen.

Im Unterschied zu einer etwaigen Kündigung stehen dem Widerrufenden in der Regel wesentlich höhere Ansprüche zu, denn bei einem Widerspruch bekommt man nicht nur jedenfalls seine getätigten Einzahlungen wieder, sondern hat auch Anspruch auf einen sog. Nutzungsersatz und der gezahlten Provisionen.

Für unsere Mandanten konnten wir beispielsweise bereits sehr positive Erfahrungen bei der Rückabwicklung von Versicherungen von Clerical Medical wie „Performancemaster Rente“ machen.

Dies ist nur ein Beispiel für Lebensversicherungen, die vom Brexit betroffen sein könnten. Beachten Sie, dass auch deutsche Lebensversicherungen Gründe zum Widerruf beinhalten können.

Auch Sie sollten noch rechtzeitig handeln und Ihre Lebensversicherung überprüfen lassen. Wir helfen Ihnen gerne.


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