Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz? Was nun?

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Was regelt das Betäubungsmittelgesetz?

Im BtMG ist geregelt, wie mit Drogen in Deutschland umzugehen ist. Dabei legt es nicht nur fest, welche Wirkstoffe unter diese besondere gesetzliche Behandlung fallen. Vielmehr regelt das Betäubungsmittelgesetz auch die Strafen, die beim illegalen Besitz und Handel drohen.

Strafbar macht sich dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Abnehmer. In den drei Anlagen zum BtMG stehen zudem die Substanzen, die in Deutschland als Betäubungsmittel gelten. Zu den illegalen Substanzen zählen unter anderem Amphetamine, Kokain, Legal Highs, Crystal-Meth, Psilocybin und Psilocin, LSD und derzeit noch Cannabis.

Ist schon der Konsum von Drogen illegal?

Der reine Konsum ist grundsätzlich nicht strafbar. Möglicherweise drohen aber andere Strafen, wenn Sie zum Beispiel unter Einfluss von Drogen Auto fahren. Sie sollten auch berücksichtigen, dass der Besitz von Drogen sehr wohl strafbar ist. Das beinhaltet tatsächlich jeglichen Besitz von Substanzen, die dem BtMG unterliegen, soweit Sie nicht im Besitz einer Erlaubnis sind. Kleinere Mengen sind somit nicht von der Strafbarkeit ausgeschlossen. Ebenfalls strafbar ist das Herstellen, der Anbau und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

Welche Konsequenzen hat illegaler Drogenbesitz oder -handel?

Das BtMG hat eine große Spannweite an möglichen Strafen. Diese reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Die Strafzumessung ist insbesondere abhängig von der Art der Droge und der im Besitz befindlichen Menge.

Für die Höhe der Strafe ebenfalls von Bedeutung sind Ihre persönlichen Umstände. Dafür entscheidend ist unter anderem, ob Sie Ersttäter sind oder ob bereits einschlägige Vorstrafen vorliegen. Im Zusammenhang mit der Akteneinsicht, sollte deshalb auch Ihr Führungszeugnis und der Bundeszentralregisterauszug als wichtige Maßnahmen im Rahmen der Strafverteidigung geprüft werden.  

Wie kann Ihnen Ihr Anwalt helfen?

Falls Ihnen der Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen wird und Sie eine entsprechende Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben oder bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen und gemeinsam eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Dadurch können Fehler vermieden werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich werde Ihnen helfen, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.    



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