Versum Trading - Nun auch BaFin-Warnung
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Über die Plattform versumtrading.com sollen Anleger u. a. Differenzkontrakte (CFDs) auf Basiswerte, wie Indizes oder Rohstoffe, oder auch Währungen (Forex-Geschäfte) handeln können.
Auf der Webseite wird dargestellt, dass Kunden von intensivem Training, persönlichem Account Manager und 24/7 professioneller Kundenbetreuung und -hilfe profitieren und man mit Versum sein Konto vollständig über Handy oder das Web verwalten könne.
Geworben wird auch mit einer schnellen Auftragsausführung und einem institutionellen Handel.
Jetzt auch zu Versum Trading Warnhinweis der BaFin
Nun hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen einen Warnhinweis vor Anlagen über Versum Trading veröffentlicht, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten würden.
Allerdings keine Erlaubnis der BaFin für Versum Trading
Die Offerte von CFDs oder auch Forex-Geschäften an deutsche Anleger stellt einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar, so dass die Betreiber von Versum Trading eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) benötigen, über die sie unseres Wissens nicht verfügen.
Anlagen in Differenzkontrakten oder auch Forex-Geschäften sind auch, etwa auch wegen einer damit verbundenen Hebelwirkung, nicht nur mit Chancen, sondern auch mit hohen Verlustrisiken verbunden. Anleger sollten daher auch vorsichtig sein, wenn ihnen höhere Gewinne in Aussicht gestellt werden, ohne dass auf derartige Risiken hingewiesen wird.
Soweit auf der Internetseite zur Betreibergesellschaft Versum Trading Ltd. ein Sitz in Großbritannien angegeben wird, existiert nach unserer Kenntnis auch keine Regulierung durch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) bzw. die Betreiber haben auch keine Erlaubnis der FCA.
Optionen für Anleger von Versum Trading
Durch das Anbieten von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG auslösen.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Auszahlungen eines im Handelskonto dokumentieren Guthabens wünschen und Ihnen dies verweigert oder von weiteren Investitionen abhängig gemacht wird. Dann sind auch andere Ansprüche denkbar.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Ihnen bei Problemen eine Unterstützung und Beratung Ihrer rechtlichen Optionen und zur Durchsetzung von möglichen Ansprüchen an.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 17.05.2024
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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