Volkswagen und der Abgasskandal: VW streitet negatives Urteil ab

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Die Volkswagen AG ist sehr darum bemüht, negative Urteile und die daraus resultierenden negativen Medienberichte in Sachen Abgasskandal zu verhindern. Nun forderte sie die Korrektur einer angeblich falschen Berichterstattung über ein Urteil, das der Autohersteller gegen eine VW Beetle-Fahrerin verloren hatte.

Im August hatte eine VW-Fahrerin vor dem Landgericht (LG) Heilbronn gegen Volkswagen gewonnen. Das Urteil sah vor, dass der Autokonzern die Schäden zu erstatten hat, die aus der Manipulation ihres Fahrzeuges durch VW entstanden sind. Über dieses Urteil wurde auch in den Medien berichtet. Die Volkswagen AG verkündete jedoch, dass dieses Urteil aus ihrer Sicht nicht rechtskräftig sei und fordert daher eine Korrektur der Presseberichte.

Nach den neuesten Informationen ereignete sich Folgendes: Einen Tag nach der Zustellung des Urteils an beide beteiligten Parteien erklärte die Klägerin gegenüber dem Landgericht, dass sie ihre Klage zurücknehmen möchte. Diese Entscheidung beruhe auf der Tatsache, dass zwischen Volkswagen und der VW-Fahrerin ein Vergleich geschlossen wurde, der nur wenige Tage vor Urteilsverkündung von den Anwälten der Klägerin unterschrieben wurde. Der Autohersteller ist schon in mehreren Fällen so vorgegangen, um ein negatives Urteil zu verhindern. Für eine wirksame Klagerücknahme eines bereits ergangenen Urteils hätte jedoch VW als Beklagter seine Einwilligung hierzu abgeben müssen. Dies ist allerdings nicht geschehen und es wurden auch keine weiteren Rechtsmittel eingelegt. Volkswagen hat lediglich beantragt, den Tatbestand des Urteils zu berichtigen. 

VW hält derweil an seinem Standpunkt fest, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei. Die Strategie von Volkswagen ist es, negative Urteile zu verhindern oder diese zu dementieren, um nachteilige Medienaufmerksamkeit in Sachen Abgasskandal abzuwehren.

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