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Vorsicht bei vollautomatischer Schadensteuerung von Kfz-Schäden

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Wenn es gekracht hat, sofort Geld bekommen – das verspricht die neue vollautomatische Schadenregulierung der Kfz-Versicherungen. Die digitale Regulierung soll vor allem mit Schnelligkeit punkten. Doch es besteht Grund zur Sorge, dass die Versicherer so noch mehr Einfluss auf den Leistungsumfang nehmen können – insbesondere bei Haftpflichtschäden.

Vorgestellt wurde die neue Form der Schadenregulierung von der R+V Allgemeine Versicherung AG. Das Versprechen: Unfallgeschädigte können mit nur einem Klick wählen, ob sie eine Reparatur oder Geld wünschen. Wer sich für das Geld entscheidet, soll die Zahlung schon nach wenigen Stunden erhalten. Wird die Reparatur gewählt, soll das Go schon wenige Minuten nach einem Anruf kommen. Fotos kann der Versicherte einfach per Smartphone-App an die Versicherung schicken.

Das hört sich zunächst sehr gut an. Die Frage ist aber, ob die erhaltene finanzielle Entschädigung auch wirklich angemessen ist. Da hierbei nämlich das Gutachten durch den Sachverständigen entfällt, hat der Geschädigte keine Möglichkeit das zu überprüfen.

Das vollautomatische Gutachten

Das digitale Schadenmanagement sieht die Schadenprognose durch eine Künstlichen Intelligenz vor. 800 Parameter soll das vollautomatische Gutachten dabei berücksichtigen, etwa Kosten für Reparatur, Ersatzteile oder Lackierarbeiten. Ähnliche Tools werden bereits von anderen Versicherungen, z. B. von der Allianz, angeboten.

Der Vorteil für die Kfz-Versicherer: Sie sparen durch das schnelle Schadenmanagement pro Schaden ca. 20 Prozent der Kosten. Über 40 Versicherungen haben angegeben, bis Mitte 2021 ein sog. Schadentracking anbieten zu wollen. Dadurch soll sich der Service für Unfallgeschädigte verbessern, die so zu jedem Zeitpunkt genau verfolgen können, wie die Regulierung voranschreitet – also ähnlich dem Pakettracking. Einen solchen Service bietet derzeit z. B. schon die WWK Allgemeinen Versicherung AG. Der verantwortliche Dienstleister für dieses Schadentracking, die Innovation Group, vermittelt pro Tag schon rund 300 Schäden an Werkstätten – genauer gesagt, an die Partnerwerkstätten der Kfz-Versicherer.

Zusätzlich locken weitere Servicevorteile, wie die Überführung des beschädigten Wagens zur Werkstatt und zurück oder das Bereitstellen eines kostenlosen Ersatzwagens während der Reparatur.

Vorsicht vor Kürzungen durch die Versicherer

Grundsätzlich ist es so, dass die Versicherung bei Kaskoschäden (also selbstverschuldeten Unfällen) bestimmen kann, die Höhe des Schadens durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen ermitteln zu lassen. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden können Versicherungsnehmer in der Regel selber einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Beispielsweise können sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden, um sich einen kompetenten Sachverständigen empfehlen zu lassen. Doch ebendieser Schritt entfällt bei der vollautomatischen Schadenregulierung.

Auf den ersten Blick scheint diese vollautomatische Schadenabwicklung zahlreiche Vorteile zu bieten. Es steht allerdings zu befürchten, dass es dadurch zu Kürzungen berechtigter Ansprüche der Versicherungsnehmer kommt. Denn die digitale Regulierung und das vermeintliche Rundum-sorglos-Paket erfolgen komplett ohne Sachverständige bzw. Anwälte, die sonst die Ansprüche der Geschädigten vertreten würden.

Ohnehin werden die Rechnungen der Werkstätten und freien Sachverständigen im Nachgang von durch die Kfz-Versicherer beauftragten Prüfdiensten analysiert, was häufig zu nachträglichen Kürzungen führt. Da es dabei meistens um kleine Beträge bis 100 Euro geht, sehen Versicherte in der Regel davon ab, sich mithilfe eines Anwalts gegen solche Kürzungen zu wehren. Wichtig zu wissen: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, können selbst Kleinstbeträge ohne finanzielles Risiko des Versicherten eingetrieben werden, notfalls auch über eine Klage.

Gerne steht  Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné in solchen Fällen zur Seite, um die gekürzte Leistung für Sie einzutreiben. Wir unterstützen Sie auch gerne von Anfang an bei der Schadenregulierung. Lassen Sie sich nach einem Unfall einfach in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.



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