Vorsicht vor Cross Marketing Ltd und Rechnung nach Trickformular

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Vorsicht vor Cross Marketing Ltd und Rechnung nach Trickformular

Die Cross Marketing Ltd., Postadresse Wittestraße 30 K, 13509 Berlin mit Firmensitz 78 York Street, W1H 1DP London, England  versucht derzeit, mit Anrufen und Trickformularen auf Kundenfang zu gehen. Betroffen sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige sämtlicher Branchen in Deutschland. Über diese Vorgehensweise haben wir schon häufig berichtet, da sie sich offenkundig größter Beliebtheit erfreut, was die Anzahl der Nachahmer bestätigt.

Über die Cross Marketing Ltd.

 Die Cross Marketing Ltd. ist in das Handelsregister in England seit April 2021 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert der rumänische Staatsbürger Florin Dragan. Im Zusammenhang mit Abofallen ist uns diese Person noch nicht untergekommen. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich bei Florin Dragan lediglich um einen Strohmann handelt, den man in die erste Reihe stellt und der am Ende strafrechtlich nicht zu belangen ist. Diese Vorgehensweise ist hinlänglich bekannt bei Unternehmen der Branche.

Die Masche der Cross Marketing Ltd.

Die Masche der Cross Marketing Ltd. ist altbekannt. In den letzten Jahren gibt es immer mehr Nachahmer, die die gleiche oder eine ähnliche Masche durchführen. Telefonisch kontaktiert werden Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige, welche eine Anzeige in einem lokalen Anzeigenblatt geschaltet haben. Ihnen wird mitgeteilt, dass sie schnellstmöglich den neuen Auftrag für die nächste Ausgabe freigeben müssen, da diese sonst nicht rechtzeitig erscheinen kann. Hat man sich erst mal einlullen lassen, wird dann ein entsprechendes Formular zugesandt, in welchem die dem Adressaten bekannte Anzeige tatsächlich einkopiert ist. Unterschreibt man  das Formular, bestellt man jedoch einen neuen Auftrag bei der Cross Marketing Ltd.. Hier sollen direkt 3 Auflagen bestellt werden, sodass der Vertrag insgesamt ein Volumen von über 3.000 € hat.

Rechnung der Cross Marketing Ltd.

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnung der Cross Marketing Ltd.. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen ein solcher Vertragsschluss nicht bekannt war. Als Leistungsgegenstand wird ein Inserat in der Bürgerinformationsbroschüre Finanzen bei der Agentur City Marketing Limited angegeben. Beigefügt wird eine Kopie des Vertrags sowie ein so genannter Korrekturabzug.

Probleme mit Telekommunikationsmitteln und Bankverbindungen

Unternehmen wie Cross Marketing Ltd. bekommen in letzter Zeit verstärkt Probleme mit der Aufrechterhaltung ihrer Erreichbarkeit. So geht die Bundenetzagentur mittlerweile gegen solche Anbieter vor, indem Telefon- oder Faxnummern gesperrt werden. Das stellt für solche Anbieter ein großes Ärgernis dar.

Gleiches gilt für inländische Bankverbindungen. Auch hier werden Konten schnell geschlossen, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Aus diesem Grund weichen lichtscheue Unternehmen gerne auf ausländische Banken aus.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Cross Marketing Ltd. eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Abwehr der Rechnung von Cross Marketing Ltd.

Forderungen wie diejenigen von Cross Marketing Ltd. lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet als Anwalt gegen Abofallen- und Branchenbuchbetreiber konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.

Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen:

Cross Marketing Ltd.

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