Waldorf-Frommer-Abmahnung - „Gravity“

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Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Warner Bros. Entertainment GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) schon seit längerem. Derzeit rügt die Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Gravity“.

Der Science-Fiction-Film „Gravity“ ist ein US-amerikanisch-britischer 3D-Weltraum-Thriller aus dem Jahr 2013 mit Sandra Bullock und George Clooney. Im Film geht es darum, dass der Astronaut Matt Kowalsky (Clooney) und die Wissenschaftlerin Dr. Ryan Stone (Bullock) nach einem Unfall im Weltall auf sich allein gestellt sind.

Innerhalb eines p2p-Netzwerks soll der Abgemahnte das betroffene Filmwerk anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht haben.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei deshalb die sofortige und dauerhafte Löschung des Werks, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, welcher sich aus den Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) zusammensetzt.

Was ist jetzt zu tun?

Keinesfalls sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterschreiben. Die Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen so gehalten, dass damit nicht die Gefahr weiterer Abmahnungen von demselben Rechteinhaber ausgeschlossen ist. Außerdem wird häufig eine zu hohe Vertragsstrafe verlangt. Ändern Sie die Vertragsstrafe aber auch nicht beliebig. Durch eine zu geringe Vertragsstrafe wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Urheber- und Internetrecht spezialisiert ist, beraten, wie die Unterlassungserklärung zu modifizieren ist.

Daneben ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch der abmahnenden Kanzlei besteht. Zunächst fordert die Kanzlei von jedem Tauschbösen-Nutzer denselben Betrag. Wie hoch ihr Anspruch tatsächlich ist, muss jedoch nach den Umständen des Einzelfalls geklärt werden. Auch hier kann ein Anwalt helfen.

Sie sollten keinen Kontakt zu der abmahnenden Kanzlei aufnehmen, da Sie dadurch Gefahr laufen, dass Ihre Aussagen gegen Sie verwertet werden. Zudem kann es sein, dass probiert wird, Sie zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Das Team von Abmahnhelfer.de ist sieben Tage/Woche für Sie erreichbar. Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Gravity“ erhalten haben, sollten Sie sich bei uns melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Ihnen auch eine anwaltliche Ersteinschätzung geben werden. Rufen Sie uns dafür an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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