Veröffentlicht von:

Warum sollte man ein Testament verfassen – ist ein Testament überhaupt notwendig?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Frage, ob ein Testament sinnvoll oder gar notwendig ist, dürfte in den meisten Fällen mit einem klaren Ja zu beantworten sein.

1. Nicht gewünschte Erbfolge

Für viele ist es unangenehm, sich mit der Frage zu beschäftigen: Was geschieht, wenn ich einmal sterbe?

Dies dürfte auch mit Grund sein, warum lediglich ca. ¼ aller Deutschen ein Testament haben. Dies bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass bei ¾ der Deutschen (also bei der absoluten Mehrheit), im Todesfall die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Dies kann im Einzelfall auch das sein, was der Erblasser wünscht. In diesen Fällen ist ein Testament entbehrlich, jedoch dürften diese Fälle wohl die Ausnahme sein, wie ein kleines Alltagsbeispiel zeigt:

Ein kinderloses Ehepaar, kein Testament, Schwiegereltern leben noch

Viele gehen bei dieser Konstellation davon aus, dass der überlebende Ehepartner Alleinerbe ist, doch diese Annahme ist weit gefehlt.

Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt der überlebende Ehegatte in der Regel nur mit einer Erbquote von ½. 

Und was geschieht mit der anderen Hälfte?

Diese fällt den Eltern des Verstorbenen an, sollten diese nicht mehr leben, erben gar die Erben der Eltern.

Dies ist in den meisten Fällen jedoch nicht gewollt. Dieses einfache Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich Gedanken über den Fall der Fälle zu machen. Da das Erbrecht umfangreich ist, am besten mit einem Experten. Ich berate Sie gerne zum Thema der Testamentsgestaltung.

Sollte in vorangegangenem Beispiel gar noch ein Grundstück vorhanden sein, können die Folgen noch gravierender werden:

In den wenigstens Fällen wird gewollt sein, dass die Schwiegereltern oder gar der Schwager Miteigentümer der eigenen vier Wänden werden. Doch das Erbrecht sieht keine automatische Aufteilung des Erbes der Billigkeit nach vor. Viel mehr erbt jeder Erbe den gesamten Nachlass, entsprechend seiner Quote.

Es ist in diesem Fall daher sogar möglich, dass die Schwiegereltern oder der Schwager eine Veräußerung des Grundstücks erzwingen können, im Wege einer Versteigerung.

2. Steuerliche Gründe

Jedoch selbst für den Fall, dass die gesetzliche Erbfolge gewünscht ist, können steuerliche Gründe dennoch gegen die gewählte Erbfolge sprechen.

Bei einer Erbschaft kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Diese könnte im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (zumindest teilweise) umgangen werden. Mit den richtigen Anordnungen in einem Testament kann zudem dafür Sorge getragen werden, dass überhaupt keine Erbschaftssteuer anfällt.

Wichtig ist hierbei zunächst, dass man sich dieses Problems überhaupt bewusst ist, nur dann kann man auch gezielt und sinnvoll gegensteuern.

Denn wer will schon, dass das Eigenheim vom Erben verkauft werden muss, nur um die Erbschaftssteuer zahlen zu können.

Sie sehen, dass das Erbrecht einige Stolpersteine bereithält, welche jedoch mit der nötigen Fachkenntnis umgangen werden können. Gerne berate ich Sie zu allen erbrechtlichen Fragen, nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie mich an.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marco Lott

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten