Was ändert sich im Prozess der Fördermittelzuteilung?

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Im Doing-Business-Report 2017 der Weltbank hat sich Serbien im Vergleich zum vorigen Jahr um 7 Plätze verbessert und belegt jetzt Platz 47 der globalen Liste. Ob sich dieser Verbesserungstrend in der Zukunft fortsetzt, hängt von der Attraktivität und den Möglichkeiten ab, welche unser Staat für Investitionen veranlasst und schafft.

In diesem Sinne ist am letzten Tag des Jahres 2016 eine neue Verordnung über die Bedingungen und Art der Anziehung von Direktinvestitionen („Amtsblatt der RS“, Nr. 110/2016, nachfolgend: Verordnung) in Kraft getreten. Die Verordnung enthält einige wesentliche Neuigkeiten in Bezug auf vorherige Verordnungen. Man kann sagen, dass sich die neue Verordnung in zahlreichen materiellen Aspekten an die vorherige Verordnung anlehnt, aber sowohl bestimmte Erläuterungen und Präzisierungen als auch neue Aspekte mit sich bringt, auf welche wir hiermit aufmerksam machen möchten.

Die neue Verordnung eliminiert den Begriff „Investition von lokaler Bedeutung“, der in der vorherigen Verordnung vorhanden war und auf die Möglichkeit der lokalen Selbstverwaltung hingewiesen hat, durch ihr Programm der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung die Kriterien zu definieren, nach welchen eine Investition auf ihrem Gebiet eine „Investition von lokaler Bedeutung“ ist. Ein wesentlich ähnliches Institut wird jedoch durch den redefinierten Begriff der „Investition von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien“ beibehalten, wonach eine Investition, die auf dem Gebiet der lokalen Selbstverwaltungseinheit realisiert wird und die Realisierung von Entwicklungsprioritäten die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit fördert, eine Investition von besonderer Bedeutung darstellt. Der Beschluss, womit Entwicklungsprioritäten festzulegen sind, wird durch die Versammlung der lokalen Selbstverwaltung gefasst (Art. 16 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung). 

Die bedeutendste Neuerung spiegelt sich im Verfahren der Fördermittelzuteilung wider sowie in der Tatsache, dass förderfähige Investitionskosten ab Einreichung der Anmeldung für Fördermittelzuteilung und nicht mehr ab dem Vertragsabschluss angerechnet werden (was in vorherigen Verordnungen der Fall war). Das ermöglicht ein dynamischeres Wirtschaftsleben und eine bedeutende Zeitersparnis für die Investoren. Da der ab Einreichung der Anmeldung bis zum Vertragsabschluss bestehende Zeitraum und die innerhalb dieses Zeitraums geführten Verhandlungen bis zu 3 Monate dauern können, ist die Tatsache, dass die ab Einreichung der Anmeldung gemachten Investitionen als förderfähige Investitionskosten angesehen werden, sehr wichtig für Investoren, weil sie bis dato ein ganzes Quartal Zeit in Bezug auf den Businessplan des Projektes verlieren konnten.

Die Höhe der Mittel, die zugeteilt werden können, wird in Bezug auf förderfähige Investitionskosten bestimmt, die als Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Mittel ab Einreichung der Anmeldung oder als Kosten der Bruttogehälter für neue Arbeitsstellen innerhalb des zweijährigen Zeitraums nach der Erreichung der Vollbeschäftigung definiert werden. 

Minimale Voraussetzungen für die Investitionen, für welche die Fördermittel zugeteilt werden, sind aufgrund des Grades der Entwicklung einer lokalen Selbstverwaltung bestimmt, und zwar in folgender Höhe: 

  • für devastierte Gebiete wird eine Investition von mindestens 100.000 EUR verlangt und die Schaffung von 10 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 40 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 7.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden; 
  • für die vierte Entwicklungsgruppe wird eine Investition von mindestens 200.000 EUR verlangt und die Schaffung von 20 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 35  % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 6.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden; 
  • für die dritte Entwicklungsgruppe wird eine Investition von mindestens 300.000 EUR verlangt und die Schaffung von 30 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 30 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 5.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden;
  • für die zweite Entwicklungsgruppe wird eine Investition von mindestens 400.000 EUR verlangt und die Schaffung von 40 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 25 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 4.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden;
  • für die erste Entwicklungsgruppe wird eine Investition von mindestens 500.000 EUR verlangt und die Schaffung von 50 neuen Arbeitsstellen vorgesehen; es können Fördermittel bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten oder bis zu 20 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter innerhalb eines zweijährigen Zeitraums und maximal 3.000 EUR je Arbeitsstelle zugeteilt werden.

Die Verordnung schreibt die Frist für die Realisierung des Investitionsprojektes und die Schaffung von neuen Arbeitsstellen von 3 Jahren vor, die ab Einreichung der Anmeldung beginnt und eventuell bis zu maximal 5 Jahre ab Einreichung der Anmeldung durch Genehmigung des Rates verlängert werden kann.

Der Begünstigte der Mittel ist verpflichtet, einen Anteil von mindestens 25 % der förderfähigen Investitionskosten aus eigenen Mitteln sicherzustellen. 

Der Investor verpflichtet sich, das Grundgehalt mindestens in Höhe eines laut Gesetz festgelegten Mindestgehaltes auszuzahlen, wobei das vereinbarte Gesamtgehalt des Arbeitnehmers und andere Leistungen, die den Charakter eines Gehaltes haben, mindestens 120 % des angeführten Mindestgehaltes betragen müssen.

Die Regeln dieser Verordnung werden für alle Sektoren angewendet, außer für die Folgenden: Verkehrswesen, Softwareentwicklung, Gastronomie, Glücksspiel, Handel, Herstellung von synthetischen Fasern, Kohle und Stahl, Tabak und Tabakwaren, Waffen und Munition, Schiffsbau, Flughäfen, im Kommunalsektor, im Sektor der Energetik, im Breitbandnetzsektor sowie für Unternehmen in Schwierigkeiten. 

Das Verfahren der Fördermittelzuteilung verläuft im Einvernehmen mit der öffentlichen Ausschreibung, welche das Wirtschaftsministerium vorbereitet und auf seiner Webseite http://www.privreda.gov.rs/ veröffentlicht. 

Die Verordnung sieht vor, dass die Mittel dem Investor prozentuell in 3 Raten ausgezahlt werden, als prozentualer Anteil in Bezug auf die Höhe der Investition in das Anlagevermögen in jedem Jahr der Realisierung des Investitionsprojektes oder als Betrag, der im Verhältnis zur Zahl der neu Angestellten in jedem Jahr der Realisierung des Investitionsprojektes steht. 

Neben dem Antrag auf Auszahlung der Mittel jeder einzelnen Rate werden auch ein Bericht des berechtigten Wirtschaftsprüfers, der eine Berufungsversicherung besitzt, und eine Bankgarantie für die Rückzahlung dieser Rate zugestellt, begleitet von zwei registrierten Blanko-Eigenwechsel mit Wechselermächtigungen für die Eintreibung der gesetzlichen Verzugszinsen. Die Wechsel können mit einer Bankgarantie, die den Betrag der möglichen gesetzlichen Verzugszinsen deckt, ersetzt werden.

Wir weisen darauf hin, dass der Wirtschaftsprüfungsbericht über die Realisierung des Investitionsprojektes, der 60 Tage ab Auszahlung der letzten Rate bzw. ab Ablauf des Zeitraums der garantierten Investition und Beschäftigung einzureichen ist, auch einen Bericht über die Revision des Projektes, eine Prüfung auf die Übereinstimmung mit allen Vertragsbestimmungen sowie eine Schlussfolgerung mit positiver oder negativer Stellungnahme beinhalten muss. Das stellt eine Neuerung dar und kann als ein anderer und zusätzlicher Revisionsstandard als in vorherigen Verordnungen betrachtet werden, weil es sich um einen detaillierteren und ausführlicheren Wirtschaftsprüfungsbericht handelt. Es wäre empfehlenswert, Ergebnisse und Erläuterungen bezüglich der Wirtschaftsprüfungsberichte durch die Anwendung dieser Bestimmung in der Praxis zu verfolgen. 

Abschließend ist zu beachten, dass, obwohl die Regierung der Republik Serbien jedes Jahr eine Verordnung über Fördermittel erlässt, nach 2013 keine öffentliche Ausschreibung mehr veröffentlicht wurde. Es bleibt abzuwarten, dass die Regierung der Republik Serbien bis Ende des Jahres 2017 eine öffentliche Ausschreibung an die Investoren nach hier beschriebenen Regeln und Bedingungen zusendet. 

Für alle weiteren Fragen bezüglich der Fördermittel in der Republik Serbien und für eine detaillierte Ausarbeitung stehen wir Ihnen unter marko.janicijevic@tsg.rs oder unter office@tsg.rs gerne zur Verfügung.

Marko Janićijević, Rechtsanwalt


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