Wechselmodell bzw. Paritätsmodell: Die alternative Umgangsregelung mit Kindern nach Trennung

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Trennen sich Eltern und zieht – was regelmäßig der Fall sein dürfte – ein Elternteil aus der ehelichen Wohnung aus, stellt sich die Frage, wie künftig der Umgang der Eltern mit dem Kind/den Kindern zu regeln ist. Allgemein bekannt ist das sog. Residenzmodell. Das gemeinsame, minderjährige Kind wohnt bei einem Elternteil. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kommt für den Naturalunterhalt auf; er oder sie stellt dem Kind also Kost und Logis zur Verfügung. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig und hat, bei entsprechender Leistungsfähigkeit, monatlich Unterhalt zu zahlen.

 

Was ist ein Wechselmodell?

Beim Wechselmodell – oder auch Paritätsmodell – teilen sich die Eltern die Unterhaltspflichten, sowohl die Pflicht zum Naturalunterhalt als auch zum Barunterhalt, auf. Die Eltern teilen sich die Fürsorge und Betreuung zu gleichen Teilen. Das Kind wechselt also zwischen den Eltern. Entscheidend ist, dass die Betreuung tatsächlich zu gleichen Teilen erbracht wird. Das Kind kann im Tagesrhythmus, Wochenrhythmus oder gar Monatsrhythmus zwischen den Wohnungen der Eltern wechseln. Das können die Parteien ausgestalten wie sie möchten. Wichtig ist, dass beide Elternteile dem Kind ein Zuhause bieten.

Verbringt das Kind aber mehr als 50% bei einem Elternteil, und seien es im Zweifel nur 55% statt 50% der Zeit, ist nicht mehr von einem (echten) Wechselmodell auszugehen.

 

Für wen eignet sich ein Wechselmodell?

Allgemein, aber nicht ausschließlich, eignet sich das Wechselmodell für Familien, bei denen sich die Eltern trotz Trennung „gut verstehen“ und die jeweiligen Wohnungen nicht weit entfernt voneinander liegen. Dabei handelt es sich nicht um verpflichtende Voraussetzungen. Das Wechselmodell kann grundsätzlich auch angewandt werden, wenn die Eltern weiter voneinander entfernt wohnen. Die Alltagstauglichkeit muss aber gewährleistet sein. Das Kind muss im Zweifel von beiden Elternteilen aus den Kindergarten oder die Schule sinnvoll erreichen. Das Kind sollte sich auch unkompliziert von beiden Wohnungen aus in seinem gewohnten Umfeld bewegen und bspw. Freunde treffen können. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund!

Je nach Alter des Kindes sollten im Wesentlichen dessen Wünsche und Bedürfnisse den Ausschlag für oder gegen ein Wechselmodell geben. Das Kind soll möglichst Bezug zu beiden Eltern haben und erhalten. Es dürfte offensichtlich sein, dass einem Kind das Wechselmodell gegen dessen Willen nicht „aufgedrückt“ werden soll..

 

Wer zahlt den (Bar-)Unterhalt?

Beim Wechselmodell teilen sich die Eltern nicht nur die Verpflichtung zur Betreuung (Betreuungsunterhalt). Auch die Barunterhaltspflicht wird aufgeteilt. Dabei ist zunächst von einer Teilung 50/50 auszugehen. Im Falle des Wechselmodells zahlt also nicht „klassisch“ ein Elternteil an den anderen Kindesunterhalt. Der (bezifferbare) Bedarf richtet sich nach den zusammenzurechnenden Einkommen der Eltern.

Die genaue Aufteilung muss in jedem Einzelfall geprüft werden, da es zu einem abweichenden Ergebnis kommen kann, wenn ein Elternteil über ein wesentlich höheres Einkommen verfügt, als der andere.

Da dieser Faktor nicht unterschätzt werden sollte, nochmals der Hinweis: Von einem Wechselmodell ist nur auszugehen, wenn die Betreuung zu je 50% erbracht wird. Verbringt das Kind tatsächlich nur 45% der Zeit bei dem einen Elternteil, ist dieser im Zweifel alleine barunterhaltspflichtig und muss vollen Kindesunterhalt zahlen, obwohl er auch zu 45% Kost und Logis stellt!

 

Sofern die getrennt lebenden Eltern in der Lage sind, sich ohne Streitigkeiten, im Sinne des Kindes zu organisieren und die übrigen Voraussetzungen es zulassen (bspw. Entfernung zwischen den Wohnungen), stellt das Wechselmodell eine sinnvolle Alternative zum gängigen Residenzmodell dar. Dies nicht etwa aus der Intention „Unterhaltszahlungen an den anderen Elternteil zu sparen“, sondern zum Wohle des Kindes, das sich von keinem Elternteil entfremden sollte und so Bindung zu beiden Teilen aufbauen und aufrechterhalten kann.

 

Bei Fragen zum Wechselmodell oder allgemein zum Familienrecht, stehe ich Ihnen in unserer Kanzlei in Saarlouis, online und telefonisch, zur Verfügung. Nutzen Sie einfach die Kontaktfunktion auf anwalt.de oder kontaktieren Sie mich direkt über unser Büro.

 

 

Cedric Knop – KT Rechtsanwälte Saarlouis

Rechtsanwalt auch für Familienrecht


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