Weiterbildung und Fortbildung für Anwälte: Was ist Pflicht? Was zu empfehlen?

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Weiterbildung und Fortbildung für Anwälte: Was ist Pflicht? Was zu empfehlen?

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Fachanwaltsordnung (FAO) verpflichten Anwälte dazu, sich regelmäßig neues und praxisgerechtes Wissen anzueignen. Durch die Fortbildungen wird sichergestellt, dass Anwälte ihre Mandanten auf dem aktuellen Wissensstand vertreten. 

Weiterbildung zählt zu den eminenten Erfolgsfaktoren für jeden Anwalt – um sich vom Wettbewerb abzuheben und sich darin zu behaupten. Möglichkeiten gibt es viele. Doch welche Fortbildungen sind unerlässlich und welche freiwilligen Weiterbildungen verhelfen zu mehr Erfolg?

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Wie teuer sind Fortbildungen und Weiterbildungen für Anwälte? 

Die Kosten für Fachanwaltslehrgänge belaufen sich meist auf um die 2000 € und beanspruchen bis zu 120 Zeitstunden. Intensivkurse und Fachtagungen können bis zu 800 € kosten. Für Mitglieder in Anwaltsvereinen und Junganwälte kann der finanzielle Aufwand geringer ausfallen. Die Kosten von Seminaren, u. a. nach § 15 FAO, bewegen sich im Rahmen von 80 bis 400 €. *

*Angebote DeutscheAnwaltAkademie und Deutsches Anwaltsinstitut e. V. im August 2021. 

Sind Fortbildungen für Rechtsanwälte verpflichtend?

Wer Anwalt werden und die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ausüben möchte, hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Nach einem erfolgreichen Jurastudium folgt eine praktische Juristenausbildung, die in der Regel zwei Jahre dauert. Zusätzlich müssen zwei Staatsexamen bestanden werden, damit man sich als Volljurist bezeichnen und Richter oder Rechtsanwalt werden kann. 

Nach dem erfolgreichen Berufseinstieg gilt für Rechtsanwälte die Pflicht zur Fortbildung. Diese wird in den Grundpflichten geregelt, die in der BRAO festgehalten sind.

Bundesrechtsanwaltsordnung

Unbestimmt und trotz entsprechender Bestrebungen (immer noch) nicht konkretisiert, lautet der Absatz zur Fortbildungspflicht für Anwälte in § 43a BRAO lapidar: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.“ 

Der Absatz in den Grundpflichten sagt zwar aus, dass eine Pflicht zur andauernden Fortbildung besteht, jedoch ist diese mangels Konkretisierung nicht richtig durchsetzbar. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Fortbildung für Rechtsanwälte berufsbezogen sein muss.

Mit verpflichtenden Fortbildungen bleibt der Fachanwaltstitel erhalten

Ein Anwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel aus den derzeit insgesamt 24 verschiedenen Fachanwaltschaften führen. Aus den Rechtsgebieten darf dabei frei gewählt und somit eine individuelle Kombination mit unterschiedlichen Schwerpunkten gesetzt werden. 

Die Zahl der verliehenen Fachanwaltstitel steigt von Jahr zu Jahr. Dabei zeichnet sich der aktuelle Trend auf dem Anwaltsmarkt ab, dass Spezialisierungen im Familienrecht und Arbeitsrecht am stärksten vertreten sind. 

Wer Fachanwalt werden will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für eine erfolgreiche Weiterbildung gilt es, Lehrgänge zu besuchen, die in der Regel über drei bis sechs Monate verteilt stattfinden. Die Kosten belaufen sich dabei auf rund 2000 €.  

Damit der Fachanwaltstitel behalten werden kann, ist es Pflicht, an Fortbildungen – die auch online möglich sind – teilzunehmen.  

Folgende Möglichkeiten und Regelungen bestehen nach § 15 in der FAO: 

  • Es sind mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung kalenderjährlich für jeden geführten Fachanwaltstitel zu absolvieren. 
  • Dabei kann an einer fachspezifischen Fortbildung unterschiedlich teilgenommen werden: entweder als Zuhörer oder als Dozent („hörend oder dozierend“). 
  • Bei einem Selbststudium können bis zu fünf Zeitstunden angerechnet werden. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Anrechnung ist eine Lernerfolgskontrolle und Bescheinigung. 
  • Eine wissenschaftliche Publikation kann die Fortbildung ersetzen. 
  • Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen müssen bei der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert eingereicht werden. 

Um als Fachanwalt neue Mandanten zu gewinnen, bietet sich ein Profil auf anwalt.de an. Ratsuchende können Sie gezielt nach Ihrer Fachanwaltschaft suchen und finden. 

Weiterbildungsmöglichkeiten für Anwälte

Optionen zu freiwilligen juristischen Weiterbildungen gibt es in zahlreicher Form. Um sich für eine Richtung zu entscheiden, sind unter anderem folgende Fragen zu klären: In welchen Bereichen möchten Sie als Rechtsanwalt herausstechen? Wollen Sie neue Kompetenzen aufbauen und wenn ja, welche? Wie möchten Sie Ihre weitere Karriere ausrichten? 

Es gibt zahlreiche freiwillige Weiterbildungen für Rechtsanwälte: 

  • Als Weiterbildung kann ein Studium mit LL.M.-Abschluss (lat. „Legum Magister“ oder auch „Master of Laws“) absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit, den Titel „LL.M.“ nach dem Abschluss des ersten oder des zweiten Staatsexamens in Vollzeit oder berufsbegleitend zu erwerben. 
  • Mit einem Doktortitel nach erfolgreicher Promotion können sich Anwälte zusätzlich von der Masse abheben. Das Alleinstellungsmerkmal zeugt von Durchhaltevermögen und Disziplin. Neben einem ausgezeichneten Renommee und besonderer Kompetenz verspricht der Titel zudem finanzielle Vorteile. 
  • Die Teilnahme an einer Ausbildung zum Mediator ist für Anwälte ein attraktives Angebot und erweitert das Tätigkeitsfeld. 
  • Durch Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung, zum Beispiel durch Workshops und Seminare, werden technische Kenntnisse vertieft. Außerdem können so digitale Konzepte für die eigene Kanzlei einfacher entwickelt und die Vorteile von verschiedensten Legal-Tech-Anwendungen ideal ausgeschöpft werden.  
  • Ausbildungen im Management und betriebswirtschaftlichen Bereich z. B. mit MBA-Abschluss („Master of Business Administration“) liefern Kenntnisse für die erfolgreiche Führung einer eigenen Kanzlei
  • Seminare zur Kommunikation mit Mandanten verhelfen zu einer starken Mandantenbindung. Die professionelle Korrespondenz mit Ratsuchenden vermittelt einen guten Eindruck ab der ersten Kontaktaufnahme.  
  • Durch Auslandseinsätze können Sprachkenntnisse verbessert und internationale Erfahrungen gesammelt werden. In Großkanzleien werden zum Teil Secondments praktiziert, d. h., Entsendungen an einen anderen Kanzleistandort oder zu einem Mandanten. 
  • Sprachkurse erweitern die Beratungsmöglichkeiten bei internationalen Mandaten. Je mehr Sprachen gesprochen und vermittelt werden, desto mehr wächst der Kreis potenzieller künftiger Mandanten. 
  • Schulungen im Projektmanagement und in der Mitarbeiterführung erleichtern die Arbeitsabläufe im Team. Eine effektive Arbeitsumgebung und motivierte Angestellte fördern ideale Ergebnisse.
Vorteile von freiwilligen Weiterbildungen für Anwälte

Zusätzlich zu Veranstaltungen – online oder in Präsenz – sollten sich Anwälte durch fachspezifische Medien kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten. 

Durch den anwalt.de-Report können ganz einfach Branchen-Insights gewonnen werden, die einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil liefern.

Wie lassen sich absolvierte Weiterbildungen und Fortbildungen für die Mandantengewinnung nutzen?

Anwälte profitieren von abgeschlossenen Weiterbildungen und Fortbildungen, denn sie sichern eine qualifizierte Rechtsberatung. Zusätzlich lassen sich diese für eine erfolgreiche Mandantenakquise nutzen. Das anwalt.de-Profil rückt Ihre Expertise für Ratsuchende prominent ins Blickfeld. 

Anwälte können mithilfe der Angabe von Schwerpunkten, die durch Weiterbildungen erworben wurden, sowohl über Suchmaschinen wie Google als auch in der Suchfunktion auf anwalt.de direkt gefunden werden.   

Mit einem Profil ab der Produktstufe Silber können Sie auf anwalt.de eigene Beiträge veröffentlichen. Neues fachliches Wissen, das durch Weiterbildungen erworben wurde, kann durch Rechtstipps an Ratsuchende vermittelt werden. Mit der Veröffentlichung eigener Beiträge, in denen das frisch gewonnene Know-how einfließt, wird die Reichweite erhöht und ein großes Publikum erreicht. Profitieren Sie von den Vorteilen eines anwalt.de-Profils und buchen Sie jetzt Ihre passende Produktstufe!

(ANH; ZGRA) 

Häufige Fragen und Antworten zur Weiterbildung und Fortbildung für Anwälte

Müssen sich Anwälte fortbilden?

In den Grundpflichten, die in § 43a BRAO festgehalten sind, steht, dass Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, sich fortzubilden. Eine genaue Konkretisierung gibt es nicht. Hingegen müssen Fachanwälte bestimmte Fortbildungspflichten nach § 15 FAO erfüllen, um ihren Titel zu behalten.

Welche freiwilligen Weiterbildungsmöglichkeiten für Anwälte gibt es?

Neben dem klassischen Studium mit LL.M. Abschluss oder einer Promotion können sich Anwälte in verschiedenen Bereichen weiterbilden. Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Workshops, die zur besseren Kommunikation mit Mandanten und Mitarbeitern verhelfen
  • Seminare im Bereich der Digitalisierung
  • Ausbildungen im Management und betriebswirtschaftlichen Bereich
Foto(s): ©AdobeStock/pressmaster, ©anwalt.de/ANH

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