Wertpapiere und Corona-Krise: Risiken und Haftung bei Verlusten

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Auf viele von uns wirkt es noch surreal und wir begreifen erst allmählich, dass die Corona-Krise kein vorübergehendes Phänomen mehr darstellt seit dem 11.03.2020 mit der Erklärung der World Health Organisation (WHO), dass nunmehr aufgrund der weltumspannenden Infektionen mit dem neuartigen Covid-19 Virus eine Pandemielage vorherrscht. Es kristallisiert sich heraus, dass aus der Gesundheitskrise eine ausgewachsene Börsen- und Wirtschaftskrise entstanden ist. Vieles spricht auch dafür, dass eine Finanz- und Bankenkrise unmittelbar bevorsteht. Dunkle Erinnerungen an die Lehman-Pleite und den darauffolgenden Börsencrash werden wach. Im Unterschied zur Lehman-Pleite und der damaligen Banken- und Finanzkrise erscheinen die Handlungsmöglichkeiten der Europäische Zentralbank (EZB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) nunmehr beschränkt. Inwieweit die einzelnen Staaten mit Hilfsprogrammen und Stützungsaktionen für Banken und Wirtschaft Erfolg haben werden, steht in den Sternen. Die südeuropäischen Staaten leiden ohnehin seit der Finanzkrise an hoher Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung.

Diese Fragen beschäftigen besorgte Anleger

Anleger beobachten ihre Depotbestände und die Nachrichtenlage mit großer Besorgnis. Wir stellen fest, dass die Reaktionen unserer Mandanten von einer Schockstarre bis hin zu Aktionismus in Form des Verkaufs von Positionen reichen. Wir raten grundsätzlich dazu, zunächst Ruhe zu bewahren und keinesfalls unüberlegt Verluste zu realisieren. Denn Verluste treten erst ein, wenn Positionen aufgelöst werden. Solange dies nicht geschehen ist, stellen sich die momentanen Kursverluste als Buchverluste auf dem Papier dar. Auf der anderen Seite macht es aus unserer Sicht aber ebenso wenig Sinn, in eine Schockstarre zu verfallen und überhaupt nichts zu unternehmen. 

Im Idealfall besprechen Sie Ihre finanzielle Aufstellung mit einem objektiven Experten. Dies können auch spezialisierte Fachanwälte im Kapitalmarktrecht sein. Entscheiden ist, einen diversifizierten Blick auf die eigenen Kapitalanlagen zu richten. Während man einen ETF noch aussitzen kann, kann bei einem Zertifikat der rechtzeitige Verkauf noch vor einem empfindlichen Verlust, bis hin zum Totalverlust, sinnvoll erscheinen. Keinesfalls können pauschale Antworten erteilt werden. Hierzu ist die genaue Kenntnis über das Wertpapier und den Umständen der Zeichnung nötig.

Ausgestaltung und Risiken der wichtigsten Wertpapiere

Wertpapiere sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der Fantasie der Herausgeber sind kaum Grenzen gesetzt. Im Unterschied zum grauen Kapitalmarkt sind Wertpapiere jedoch gesetzlich reguliert und im Normalfall zumeist über eine Börse handelbar. Für den Privatanleger von Interesse sind insbesondere Akten, Anleihen und Zertifikate; aber auch Fonds und ETFs gehören dazu.

Aktien sind unternehmerische Beteiligungen. Dem Aktionär gehört somit ein kleines Stück des Unternehmens. Dafür haben Inhaber von Stammaktien auch ein Mitspracherecht in der Hauptversammlung und profitieren im Idealfall von Dividenden. Da es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, gehen die Aktionäre aber auch die Markt- und Unternehmensrisiken ein. So kann ein Wertpapier, das einst als Witwen- und Waisenpapier galt, nach einer Krise zu einem Kapitalverlust und ausbleibenden Dividenden führen.

Bei Anleihen handelt es sich im Prinzip um Darlehen an den Herausgeber des Wertpapiers. In aller Regel erhalten die Anleger für die Zeit des Entleihens des Geldes einen festgeschriebenen Zins. Handelt es sich um eine Unternehmensanleihe in ein Unternehmen, welches an Kapitalmangel leidet, fallen die Zinsen entsprechend hoch aus. Vor allem in Zeiten niedriger Zinsen scheint dieses Wertpapier lukrativ. Jedoch darf niemals vergessen werden, dass ein hoher Zins nicht gewährt würde, wenn nicht auch die Risiken erhöht wären. Es kann durchaus passieren, dass je nach Konstruktion der Anleihe sowohl der Zins ausfällt, als auch das entliehene Geld nicht vollständig erstattet wird. Oftmals werden Hürden bezogen auf den Aktienwert des Unternehmens eingebaut, bei deren Erreichen nicht das Kapital, sondern der Nennwert der Aktien oder Aktien ausgegeben wird.

Ähnlich verhält es sich mit Zertifikaten. Zertifikate sind im Prinzip eine besondere Form von Anleihen. Der Vertragspartner ist in diesem Fall der ausgebende Emittent, in aller Regel eine Bank. Dem Zertifikat können alle möglichen Basiswerte zugrunde liegen. Das können Rohstoffe, Unternehmen, Indizes oder Währungen sein. Zertifikate können sowohl auf steigende Kurse oder auch auf fallende Kurse setzen. Ebenso können Zertifikate mit sogenannten Hebeln ausgestattet sein, welche den Gewinn maximieren, aber auch den Verlust beschleunigen. 

Wer haftet, wenn ein Wertpapier Verluste einbringt?

Die Gerichte befassen sich schon seit Jahrzehnten mit gescheiterten Kapitalanlagen in Wertpapiere. Im Gedächtnis vieler sind noch tausende von Gerichtsverfahren rund um die Lehman-Pleite. Insofern besteht in vielen Bereichen eine gefestigte Rechtsprechung. Grundsätzlich haftet der Vermittler oder der Bankberater, wenn auf eintretende Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurde. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch unter Umständen Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden.

Hinweis zur Verjährung: Für mögliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet, dass die Dreijahresfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens zehn Jahre nach dem Vertragsschluss.

Wertpapiere und Corona-Krise: Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung können dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. 


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