Widerruf Autokredit: bahnbrechende Entscheidung des EuGH

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Mit Urteil vom 26.3.2020, Az.: C-66/19, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den sog. Kaskadenverweis für rechtswidrig erklärt. Es handelt sich um eine Klausel, die sich in Millionen von Verbraucherdarlehensverträgen, geschlossen ab Juni 2010, findet. Die Klausel ist nach Angaben des EuGH so unpräzise formuliert, dass der Verbraucher den Beginn der Widerrufsfrist nicht erkennen könne. Die Folge: Der Vertrag kann auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen werden. Dies gilt grundsätzlich für nahezu alle Verbraucherkredite.

Eine ganz besondere Chance bietet sich hierbei in Zeiten des sog. Abgasskandals für Fahrzeugeigentümer, die den Kauf ihres Fahrzeugs finanziert haben. Durch den Widerruf wird der Darlehensnehmer so gestellt, als hätte er den Kauf- und den Darlehensvertrag nie geschlossen. Er erhält nach einem Widerruf die Anzahlung sowie alle Raten zurück, das Fahrzeug wird an die Bank zurückgegeben. Ob ein Nutzungsersatz angerechnet werden muss, ist rechtlich umstritten. In den meisten Fällen ergibt sich jedoch auch bei Ansatz eines Nutzungsersatzes ein hoher Rückzahlungsbetrag. Zudem können durch den Abgasskandal verursachte enorme Wertverluste sowie Fahrverbote in vielen deutschen Großstädten vermieden werden.

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