Widerruf von alten Darlehen noch Jahre später möglich

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Banken müssen Kunden Recht zum Widerruf einräumen

Das Recht zum „ewigen“ Widerruf, auch Widerrufsjoker genannt, sei erloschen, heißt es. Doch diese Aussage ist nicht komplett korrekt. Tausende deutsche Verbraucher können ihre alten Darlehensverträge noch immer widerrufen. Eine Gesetzesänderung beschränkte zwar die Anzahl Kredite, für die der späte Widerruf möglich ist. Aber Tausende Darlehen, die zwischen 2010 und Anfang 2016 aufgenommen wurden, sind heute noch widerrufbar. Grundlage ist nach wie vor, dass die Bank bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung genutzt hat. In diesen Fällen setzte die Frist zum Widerruf von Rechts wegen nicht ein, der Widerruf dieser Darlehensverträge ist quasi „ewig“ möglich.

Mittels Widerruf Zinstief ausnutzen und viel Geld sparen

Das Recht zum späten Widerruf birgt einige Chancen, rechtlicher wie finanzieller Natur. Beachtet man das heutige Zinstief, ärgert man sich, mit der damaligen Aufnahme des Kredits nicht noch ein paar Jahre gewartet zu haben. Die Zinsen sind auf einem historisch niedrigen Stand, nie waren Darlehen günstiger. Im Verhältnis dazu sind die Kredite von vor wenigen Jahren sogar teuer, differieren sie doch in einigen Prozentpunkten. Die aktuelle Lage auf dem Finanzmarkt schreit quasi nach einer Umschuldung. Eine Umschuldung ist der Austausch eines alten Darlehens gegen ein neues. Das neue Darlehen wird zu besseren Konditionen abgeschlossen und monatlich kann durch die Differenz der Zinspunkte gespart werden.

Möglich wird eine Umschuldung natürlich nur, wenn man sich vom Altkredit trennen kann. Hier besteht zum einen ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung darf die Bank aber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist quasi ein Ausgleich für die ausbleibenden Einnahmen des Kreditinstituts aufgrund des vorzeitigen Aussteigs aus dem Kredit. Die attraktive Alternative dazu ist der Widerruf. Bei einem Widerruf wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher erhält alle gezahlten Raten und Zinsen zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an!

Durch geschicktes Ausnutzen des Widerrufsjokers haben schon tausende Verbraucher hohe Geldbeträge gespart. Viele unserer Mandanten verzeichnen eine Ersparnis im fünfstelligen Bereich.

Kreditinstitute ermöglichen späten Widerruf selbstverschuldet

Sollte man zum späten Widerruf berechtigt sein, sollte dieser keinesfalls ungenutzt bleiben. Doch wann besteht das „ewige“ Widerrufsrecht?

Grundlegende Voraussetzung ist stets eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Das Gesetz verpflichtet die Banken, die Kunden bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages vollumfänglich und präzise über deren Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. An diese Vorschrift gekoppelt ist das sogenannte Deutlichkeitsgebot. Dieses stellt die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung selbst, damit eine umfassende Kenntnis des Kunden gewährleistet werden kann. Die Belehrungen zahlreicher Banken wurden den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht gerecht. Fristen waren nicht bestimmbar, Fußnoten verwirrend und häufig wurden sogar unzulässige Passagen in den Belehrungen verwendet. Der BGH hat durch ständige Rechtsprechung einen Katalog erheblicher Fehler erstellt, die zum „ewigen“ Widerrufsrecht führen.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Ob im Einzelfall eine Berechtigung zum späten Widerruf vorliegt, muss genauestens geprüft werden. Erforderlich ist hierfür ein erfahrenes juristisches Auge. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Darlehensvertrag im Vorfeld, laden Sie zum Gespräch und geben eine fundierte Einschätzung über Ihre Aussichten ab.

Ohne Risiko und ohne Verpflichtung! Lassen Sie Ihre Chancen nicht ungenutzt und überprüfen Sie Ihren Altkredit auf ein noch bestehendes Widerrufsrecht!

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten