Widerruf von Darlehensverträgen der Santander Consumer Bank; LG Heilbronn gibt Klägern recht!
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Der Widerruf von Darlehensverträgen, die der Finanzierung eines PKW dienten und vom Verkäufer vermittelt wurden, ist die vermutlich eleganteste Lösung, sich von sog. "Schummeldieseln", von anderen Dieseln, die ebenfalls von Fahrverboten betroffen sind oder auch von anderen PKW günstig zu trennen.
RA Koch hatte hierzu an derer Stelle bereits mehrfach informiert und dort über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs informiert.
Nunmehr hat das LG Heilbronn in einem aktuellen Urteil vom 25.03.2019 (Bi 6 O 3/19) den auch von RA Koch gerügten Fehler in den Verträgen der Santander, nach dem undifferenziert alle Kündigungsrechte des Kunden binnen 2 Wochen bei Nichtzahlung erlöschen, bestätigt und den Widerruf für wirksam erachtet. Denn die von der Santander übernommene Regelung des § 489 Abs. 3 BGB gilt eben nicht für alle Kündigungsrechte des Kunden, insbesondere nicht für dasjenige aus wichtigem Grund.
Zudem enthalten die Verträge der Santander noch weitere Fehler im Bereich der Information zum Kündigungsverfahren, zur Berechnungen der Vorfälligkeit und auch in der Widerrufsinformation selbst.
Auch die Verträge zahlreicher anderer Banken, die Autokäufe finanziert haben, sind weiter widerruflich.
Um Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, veranstaltet Berlinghoff Rechtsanwälte mehrere Themengespräche, so am
- 23.04.2019 und
- 30.04.2019
jeweils um 18 Uhr in Bad Nauheim in den Kanzleiräumen, In den Kolonnaden 17.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Um Anmeldung zwecks Planung wird gebeten unter den angegebenen Kontaktdaten.
Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.
Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.widerruf-durchsetzen.de
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