Widerruf von Lebensversicherungsverträgen der Scottish Widows Europe S.A., vormals Clerical Medical

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Widerruf von Versicherungsverträgen der Clerical Medical 

Sind auch Sie unzufrieden mit der Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung durch den Finanzdienstleister Scottish Widows Europe S.A., vormals Clerical Medical ? Wir haben bereits eine Vielzahl von Versicherungsverträgen erfolgreich rückabwickeln können. Nutzen auch Sie die juristischen Möglichkeiten zur Rückzahlung geleisteter Beiträge sowie Zinszahlungen.

Clerical Medical, 1824 in Großbritannien gegründet, hat sich auf Investmentprodukte im Bereich Renten- und Lebensversicherungen spezialisiert. Seit 1995 wurden die Produkte der Clerical Medical auch auf dem deutschen Markt angeboten. Die aktuelle Situation im Hinblick auf den Austritt aus der EU (Brexit) birgt viele Unsicherheiten in sich. Das Brexit-Steuerbegleitgesetz trifft zu dieser Thematik keine eindeutige Aussage. Anleger können nicht prognostizieren, wie sich der Markt weiter entwickeln wird.

Problematisch ist folgender Umstand: Clerical Medical hat nach unserem Kenntnisstand sämtliche Verträge der deutsche Kunden auf andere Gesellschaften in einem EU-Land übertragen, sodass diese zwar weiter die Passporting-Rechte genießen. Daraus folgte, dass die Clerical Medical-Lebensversicherung ihren Sitz nach Luxemburg verlegte und dort nun unter Scottish Widows Europe S.A. (SWE) firmiert. Dies wurde am 18. März 2019 durch den obersten britischen Gerichtshof genehmigt und am 29. März 2019 wirksam. Nunmehr aber steht fest, dass die Anlage durch einen Sicherungsfonds nicht mehr geschützt ist, wie es zum Beispiel in Großbritannien oder Deutschland der Fall ist. Die Rechtslage in Luxemburg sieht dies schlichtweg nicht vor. Eine mögliche Insolvenz des Versicherers birgt daher für Sie als Anleger ein ganz erhebliches Risiko, welches bis hin zum totalen Verlust der Geldanlage führen kann. Weiter ist nach wie vor unklar, wie sich die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsnehmern aus der EU und den britischen Versicherern in Zukunft weiterentwickeln werden.

Lassen Sie daher die Möglichkeit des Widerrufes des Versicherungsvertrages prüfen, um geleistete Beiträge nebst Verzinsung zurückzuerhalten – Widerruf statt Kündigung ist das Stichwort. 

Die bei Vertragsabschluss verwendeten Widerspruchsbelehrungen der Clerical Medical entsprachen in einer Vielzahl von Fällen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht den gesetzlichen Anforderungen. Daraus folgt, dass die Rückabwicklung der Renten- oder Lebensversicherung für zahlreiche Versicherungsnehmer heute noch möglich ist. Uns berichten bestehende Mandanten, dass man ohnehin mit der geringen Wertentwicklung sowie den hohen Kosten der Anlage unzufrieden ist. Eine bloße Kündigung ist indes in einer Vielzahl ein Verlustgeschäft, weshalb die Möglichkeit des Widerrufes zu prüfen ist. Im Falle einer fehlerhaften Widerrufbelehrung sowie eines wirksamen Widerrufes erhält der Versicherte nämlich nicht nur den regulären Rückkaufswert bei hypothetischer Kündigung, sondern ihm stehen darüber hinaus zu den getätigten Beitragszahlungen auch Zinsen zu, die die Versicherungsgesellschaft während der Vertragslaufzeit generiert hat.

Durch unsere langjährige Expertise in den Bereichen des Verbraucherschutzes und Finanzdienstleistungsrechts sowie der fundierten Erfahrung in dem Umgang mit Versicherungsverträgen der Clerical Medical konnten wir zahlreiche Versicherungsverträge unserer Mandanten erfolgreich widerrufen, mit der Folge, dass unsere Mandanten ihr eingesetztes Kapital nebst Verzinsung zurückerhalten haben.

Zögern auch Sie nicht, Ihre Ansprüche und Ihr Kapital zu sichern – kontaktieren Sie uns jederzeit gerne unverbindlich zur Besprechung der weiteren Abwicklung.



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