Wie hoch ist die Strafe für Steuerhinterziehung? Anwalt für Steuerstrafrecht erklärt

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Steuern zahlt vermutlich kaum einer wirklich gerne. Der Weg daran vorbei führt aber schlimmstenfalls bis ins Gefängnis.

Das Thema Steuern betrifft jeden von uns. Grund genug, um sich mit dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung und den Konsequenzen auseinanderzusetzen.

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Welche Strafe droht nun genau fürs Steuern hinterziehen?

Die genaue Strafe für eine Straftat steht erst am Ende des Strafverfahrens fest. Das Gesetz bezeichnet nur eine Art Rahmen zur Bestimmung der Strafe. In der Regel kann eine Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

In sogenannten besonders schweren Fällen wird die Strafe aber höher. Eine Geldstrafe ist dann nicht mehr vorgesehen. Stattdessen droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Ob ein solcher besonders schwerer Fall vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von den genauen Umständen des einzelnen Falls ab. In der Regel ist ein solcher aber dann zu bejahen, wenn – so sagt es § 370 Abs. 3 Nr. 1 der Abgabenordnung - durch die Steuerhinterziehung „in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt“ werden. Die Rechtsprechung sieht ein solches großes Ausmaß bei einer Steuerhinterziehung über 50 000 Euro. Auch Amtsträgern, die ihre Stellung zum Hinterziehen von Steuern missbrauchen, droht eine höhere Strafe.

Im Allgemeinen hängt die Höhe der Strafe von der Steuerart und der hinterzogenen Summe ab. Entscheidendes Strafzumessungskriterium ist die Rückzahlung. Wenn man noch zur Rückzahlung in der Lage ist, dann kann man in der Strafverteidigung sehr viel herausholen.

Wann hinterzieht man Steuern?

Ohne ins Detail dieses sehr komplexen Straftatbestandes zu gehen, stellt der Straftatbestand ganz allgemein und sehr vereinfacht ausgedrückt unter Strafe, dass man die Finanzbehörde über steuerrelevante Tatsachen täuscht. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man bestimmte Angaben über steuerlich relevante Umstände nicht oder unvollständig oder aber falsche Angaben hierüber macht. Ist man dazu verpflichtet Steuerzeichen oder Steuerstempler zu verwenden, tut dies aber nicht, kann man sich auch wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.

Das Strafverfahren beginnt bei der Steuerfahndung der Bußgeld- und Strafsachenstelle, kurz BuStra. Bereits im frühen Verfahren sollte man sich professionelle Unterstützung an Bord holen. Viele Steuerstrafverfahren lassen sich ohne Anklage und Gerichtsverfahren effektiv lösen.

Foto(s): Pexels/Alari Tammsalu

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