Wie sucht das FBI in Deutschland über Peer-to-Peer-Netzwerke nach Kinderpornografie-Delikten?
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Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 42.075 Vorfälle von Missbrauchsdarstellungen im Internet festgestellt, was einen Anstieg von sieben Prozent im Vergleich zu 2021 markiert. Ein Faktor für den Anstieg der Ermittlungen zu kinder- und jugendpornografischen Delikten ist die verstärkte Kooperation zwischen dem FBI und deutschen Strafverfolgungsbehörden. Dieser Artikel erläutert, wie das FBI Peer-to-Peer Netzwerke (P2P) zur Aufdeckung von Kinderpornografie (§ 184b StGB) nutzt und wie unsere Kanzlei in Hannover mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht Ihnen Beistand leisten kann.
Was versteht man unter einem Peer-to-Peer Netzwerk?
Ein Peer-to-Peer Netzwerk ist ein Verbund von Computern, die direkt miteinander kommunizieren. Diese Netzwerke werden oft zur anonymen Verteilung und zum Erhalt von kinder- und jugendpornografischem Material (§ 184b StGB) genutzt. Die vermeintliche Anonymität bleibt allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem Behörden wie das FBI auf das Netzwerk aufmerksam werden und gezielt nach Kinderpornografie suchen. Netzwerke wie Emule, BitTorrent, Gnutella und Gnutella 2 stehen dabei im Fokus der Ermittlungen.
Funktionsweise eines Peer-to-Peer Netzwerks
Bei der Initiierung einer Anfrage nach illegalem Material, speziell kinderpornografischem Inhalt, innerhalb eines Peer-to-Peer (P2P)-Netzwerks, wie zum Beispiel Emule, erfolgt eine Weiterleitung der Suchanfrage von Teilnehmer zu Teilnehmer, bis die gesuchte Datei identifiziert wird. Anschließend wird eine direkte Verbindung zwischen dem Anfragenden und dem Besitzer der Datei aufgebaut, sodass der anfragende Nutzer den illegalen Inhalt direkt vom Anbieter herunterladen kann. Nach erfolgreichem Download wird die Datei automatisch auch vom Anfragenden im Netzwerk zum Herunterladen bereitgestellt.
Falls die Datei von mehreren Quellen angeboten wird, kann der Download parallel von diesen verschiedenen Quellen erfolgen, woraufhin die einzelnen Teile zu einer vollständigen Datei zusammengefügt werden. Sollten Sie als Nutzer eines solchen P2P-Netzwerkes, beispielsweise Gnutella, in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Als erfahrene Strafverteidiger im Bereich der Sexualdelikte stehen wir bereit, Sie kompetent und diskret in solchen Angelegenheiten zu vertreten.
Überprüfung von Peer-to-Peer Netzwerken durch das FBI
Das FBI tritt mit einem eigenen System einem P2P-Netzwerk wie BitTorrent bei, um nach Austauschbörsen für Kinder- und Jugendpornografie zu suchen. Das FBI nutzt dabei Dateien mit spezifischen Hashwerten, die bekannten kinder- oder jugendpornografischen Dateien entsprechen, selbst aber kein kinderpornografisches Material beinhalten.
Bedeutung eines Hashwerts
Ein Hashwert dient als einzigartiger digitaler Fingerabdruck für Foto- und Videodateien. Er wird genutzt, um Dateien zu identifizieren. Falls zwei Dateien denselben Hashwert aufweisen, bedeutet dies, dass es sich um identische Dateien handelt.
Bei der Suche eines Nutzers nach illegalen Inhalten, speziell kinder- oder jugendpornografischem Material, innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerks wie Gnutella 2, wird unter anderem auch das System des FBI in die Abfrage einbezogen.
Konsequenzen eines Downloadversuchs vom FBI-Computer
Beim Versuch, eine Datei von einem FBI-Computer herunterzuladen, können Nutzer nicht im Voraus erkennen, ob es sich um kinder- und jugendpornografische Inhalte oder eine leere Datei des FBI handelt, da beide denselben Hashwert aufweisen. Wählt ein Nutzer den Download, wird lediglich eine Fehlermeldung angezeigt, da die Datei nie auf dem FBI-Server vorhanden war. Dieser Vorgang wird vom FBI registriert, einschließlich der IP-Adresse des Nutzers, des Zeitpunkts des Versuchs und der spezifischen Client-User-ID, ohne jedoch die Suchanfragen zu speichern.
Bedeutung einer Client-User-ID
Eine Client-User-ID ist eine eindeutige Kennung, die bei der Erstinstallation der P2P-Software vergeben wird und die eindeutige Identifikation eines Nutzers im Netzwerk ermöglicht, unabhängig von der IP-Adresse.
In den USA müssen Internetprovider dem FBI auf Anfrage Kontaktdaten zu einer IP-Adresse übermitteln, was in der Regel zur Einleitung von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kinderpornografie führt, inklusive Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung elektronischer Geräte.
Vorgehen des FBI bei deutschen IP-Adressen
Im Rahmen ihrer Ermittlungen nimmt das FBI auch Downloadversuche wahr, die auf kinder- oder jugendpornografisches Material abzielen und von IP-Adressen stammen, die sich außerhalb des US-amerikanischen Rechtsraums befinden. In diesen Fällen arbeitet das FBI mit deutschen Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Fälle von Kindesmissbrauch zu verfolgen. Das FBI leitet Informationen über solche Downloadversuche und die dazugehörigen deutschen IP-Adressen an die deutschen Behörden weiter. Die Polizei nimmt daraufhin Ermittlungen aufgrund des Vorwurfes der Kinderpornografie (§ 184b StGB) auf. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an uns zu wenden, um fachkundige Unterstützung im Ermittlungs- und möglichen Gerichtsverfahren zu erhalten, basierend auf unserer umfassenden Erfahrung im Bereich des Sexualstrafrechts.
Ist der Downloadversuch bereits strafbar?
Hinsichtlich der Frage, ob bereits der Versuch, kinder- oder jugendpornografisches Material von einem FBI-Computer herunterzuladen, strafbar ist, zeigt sich, dass ohne einen tatsächlichen Download kein Beweis für den Besitz solcher Materialien vorliegt. Einzelne Downloadversuche werden zwar registriert, begründen jedoch noch keinen ausreichenden Tatverdacht. Erst wenn mehrfach fehlgeschlagene Downloadversuche registriert werden, könnte dies den konkreten Tatverdacht erwecken, dass der Nutzer das Material möglicherweise erfolgreich von einer anderen Quelle im Netzwerk bezogen hat, was den Besitz und die Bereitstellung nach § 184b StGB implizieren würde. In einem solchen Fall ist es essenziell, sich frühzeitig durch uns rechtlichen Beistand zu suchen, um nicht durch vorschnelle Äußerungen die eigene Position zu schwächen.
Nicht zögern: Profis beauftragen:
Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst aus Hannover verteidigt in ganz Deutschland Beschuldigte in Strafverfahren. Dabei bespricht der Strafverteidiger in persönlichen Gesprächen in der Kanzlei oder auch per Videocall gemeinsam das weitere Vorgehen und erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden. Die Kanzlei um das Team um Sexualstrafrechtsverteidiger Daniel Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem Ihre Fragen geklärt werden können.
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