Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Winterreifen! So geraten Sie nicht ins Schleudern

  • 4 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Wer bei Schnee, Glatteis und Matsch sicher unterwegs sein will, der sollte schon jetzt an den Reifenwechsel denken. Denn Winterreifen sind nicht nur aus Sicherheitsgründen zu empfehlen. Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, riskieren nicht nur ihr Leben, sondern auch ein saftiges Bußgeld und bei einem Unfall kann unzureichende Bereifung sogar den Versicherungsschutz kosten. Die anwalt.de Redaktion zeigt Ihnen wie Sie sicher durch den Winter kommen.

[image] Winterreifen – Pflicht oder nicht?  

Seit letztem Jahr gilt § 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO):

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Diese Vorschrift stellt zwar keine allgemeine Winterreifenpflicht dar. Doch Verstöße werden mit Bußgeld geahndet. Wer beispielsweise mit Sommerbereifung auf eisglatter Fahrbahn unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20,- EUR rechnen. Kommt es wegen der unzureichenden Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung, so schlägt ein Bußgeld von 40,- EUR zu Buche nebst einem Punkt in Flensburg.

Hinweis: Zu einer angemessenen Fahrzeugausstattung gehören nicht nur eine Winterbereifung sondern auch ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage und der Eiskratzer. Wegen einer vereisten Scheibe kann ebenfalls ein Bußgeld drohen. 

 
Geeignete Bereifung 

Winter- und Ganzjahresreifen, die entweder mit M+S oder einer Schneeflocke gekennzeichnet sind und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ausweisen, sind für die kalte Jahreszeit geeignet. Verkehrsexperten empfehlen ein Mindestprofil von mindestens 4 mm, weil nur so ausreichend Grip, d.h. Bodenhaftung, gewährleistet ist. Außerdem sollten die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein. Am Fahrzeug müssen mindestens vier Winterreifen aufgezogen sein, eine Mischung mit Sommerreifen ist nicht ausreichend, ebenso wenig wie Schneeketten auf Sommerreifen. Der Unterschied zwischen Sommer- und Winterbereifung liegt am Gummi der Pneus. Winterreifen werden aus einer thermoelastischen Gummimischung hergestellt, so dass sie auch bei eisigen Temperaturen noch weich genug sind und die charakteristisch gezackten Lamellen sorgen für guten Fahrbahnkontakt und Bremswirkung.

 
Auswirkungen auf Versicherungsschutz 

Die Fahrt mit einem nicht winterfest ausgestatteten Fahrzeug kann den Schutz der Kaskoversicherung kosten. Diese bittere Erfahrung musste ein Autofahrer machen, der im Winterurlaub in der Schweiz mit Sommerreifen unterwegs war. Außerdem hatte er noch die falschen Schneeketten aufgezogen. Das hatte kostspielige Folgen. An einer Hotelabfahrt kam sein Wagen ins Rutschen und schrammte eine Schneewand. Sein Kasko-Versicherer weigerte sich, den entstandenen Schaden zu ersetzten. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.: Das Fahren mit Sommerreifen in der Schweiz stellt ein grob fahrlässiges Verhalten dar. Schließlich ist allgemein bekannt, dass in bestimmten Höhenlagen Winterreifen unbedingt erforderlich sind. (Az.: 3 U 186/02)

 
Was noch beachtet werden muss

Das Fahrzeug muss vor der Fahrt immer vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt vor allem für die Scheiben - wer nur ein "Guckloch" freimacht, verliert regelmäßig den Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die Scheinwerfer, weil sie sonst im Straßenverkehr nicht wahrgenommen werden können oder durch Streulicht andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden. Und lässt sich das Autokennzeichen nicht erkennen droht zudem ein ordentliches Bußgeld.

Neben der üblichen Notfallausstattung wie Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sollte im Winter vor allem auch ein Überbrückungskabel sowie eine warme Wolldecke und eine Schneeschaufel mitgeführt werden.

Das Enteisungsspray in der Handtasche (nicht im Auto!) sollte auch nicht fehlen.

 
Winterurlaub im Ausland 

In einigen europäischen Ländern, wie etwa Finnland, Schweden, Norwegen und Slowenien besteht eine generelle Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Anders dagegen in Österreich und der Schweiz. Doch auch dort sind Winterreifen und sogar Schneeketten teilweise vorgeschrieben. Zum Beispiel dürfen in Österreich ab dem 15. November bis zum 15. März Sattelschlepper und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Autobusse nicht ohne Winterreifen und Schneeketten fahren – und zwar unabhängig davon, ob nun Schnee auf der Straße liegt oder nicht. Das gilt übrigens auch für Wohnmobile mit mehr als 3,5 t und einer Lkw-Zulassung. Für Pkw und Lkw bis zu 3,5 t besteht zwar keine grundsätzliche Pflicht, doch besteht an bestimmten mit dem Hinweisschild „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ ausgewiesenen Strecken ein Durchfahrverbot für Pkw, die nicht mit Schneeketten und Winterreifen ausgestattet sind.

 
Schneeketten und Co.  

Gerade in bergigen Gegenden sind Schneeketten anzuraten. Beim Kauf oder Ausleihen sollte darauf geachtet werden, dass die Schneeketten auch zu den aufgezogenen Winterreifen passen. Denn für verschiedene Reifenarten gibt es bestimmte Schneekettensorten. Übrigens: Mit Schneeketten darf man maximal bis zu 50 km/h fahren. Damit man unterwegs rechtzeitig auf einen plötzlichen Wintereinfall reagieren kann, sollte vorab trainiert werden, wie man die Schneeketten anlegt.

Neben der Fahrzeugausrüstung ist bei widrigen Wetterverhältnissen das Wichtigste, die Fahrweise an die Witterungsverhältnisse anzupassen. 

Gute Fahrt wünscht Ihr anwalt.de Team!

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: