Wirecard Betrug- Schadensersatzansprüche noch bis zum 26.10.2020 beim Insolvenzverwalter anmelden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Finanzskandal Wirecard - Anlegerbetrug

Gehören auch Sie zu den Millionen von Anlegern, die durch die falschen Versprechungen des Finanzriesen Wirecard getäuscht wurden? Haben auch Sie einen finanziellen Schaden erlitten? Noch ist es nicht zu spät, wenigstens einen Teil Ihres Geldes zurück zu erhalten. Erhalten Sie sich die Chance auf eine Quote im Insolvenzverfahren!

Melden Sie Ihre Forderungen an!

Gläubiger von Wirecard sind aufgerufen, ihre Forderungen gegen den Insolvenzschuldner noch bis zum 26. Oktober 2020 beim Insolvenzverwalter anzumelden! Eine ordnungsgemäß begründete und substantiierte Anmeldung der Forderung ist Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer Forderung durch den Insolvenzverwalter. Ist diese Hürde einmal genommen, stehen Ihre Forderungen gleichrangig neben den Forderungen der Banken und anderer Großgläubigern. Kommt es dann zur Auszahlung von Geldern an die Insolvenzgläubiger, so haben Sie die Chance,wenigstens einen Teil Ihres Geldes zurück zu erhalten.

Ich bin Ihnen gern bei der Forderungsanmeldung behiflich. Zögern Sie nicht! 

Weiterer Gang des Verfahrens

Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungsanmeldungen und entscheidet darüber, ob er sie zum Insolvenzverfahren zulässt.

Die erste Grläiubigerversammlung im Wirecard-Insolvenzverfahren findet am 19. November 2020 statt. Diese erste Gläubigerversammlung soll nach den Informationen des Insolvenzverwalters nach derzeitigem Stand als Präsenztermin im Löwenbräukeller in München stattfinden. Aufgrund der Covid-19 Hygienevorschriften wird die Teilnehmerzahl dabei allerdings begrenzt sein müssen – nach den dann geltenden Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Der Berichtstermin ist nicht öffentlich und steht daher nur den Insolvenzgläubigern offen. Diese können jedoch auch einen Vertreter zur Teilnahme schriftlich bevollmächtigen. Es wird jedoch nur eine vertretungsberechtigte Person pro Gläubiger zugelassen, wenn ansonsten andere Gläubiger keinen Einlass finden könnten. Die Teilnahme der Gläubiger ist nicht zwingend vorgeschrieben. 

Der Insolvenzverwalter wird den Gläubigern einen schriftlichen Bericht zur Verfügung stellen, der auch im Gläubigerinformationssystem abrufbar sein wird.

Nutzen Sie auch die Gelegenheit, Informationen aus erster Hand über die Entwicklung dieses Wirtschaftskrimis zu erhalten! 



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