Wirecard-Skandal: BAFin haftet nicht

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet nicht gegenüber geschädigten Wirecard-Anlegern. Das entschied nun in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Frankfurt mit Beschluss vom 6. Februar 2023 ( Az. 1 U 173/22) und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Im Juni 2020 musste der Finanzdienstleiter der Zahlungsdienstleister zugeben, dass 1,9 Milliarden Euro, die eigentlich auf Treuhandkonten in Asien hätten liegen sollen, nicht auffindbar waren. In der Folge brach der Aktienkurs dramatisch ein, wenig später musste die Wirecard AG Insolvenz anmelden.

Daraufhin geriet auch die BAFin als deutsche Finanzaufsicht stark in die Kritik. Jahrelang hatte sich die BAFin schützend vor das damalige Dax-Unternehmen gestellt und die betrügerischen Machenschaften nicht entdeckt. Beim OLG Frankfurt sind daher Verfahren von geschädigten Anlegern anhängig, die Schadensersatz von der BAFin fordern. Im konkreten Fall ging es um Schadensersatzansprüche von ca. 40.000 Euro.

Keine Pflichtverletzung der BAFin

Das Gericht entschied nun allerdings, dass die Behörde nicht gegen die ihr obliegenden Amtspflichten verstoßen hätte. Somit habe der Kläger „keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme vorgetragen“, dass die BAFin bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Sonderprüfung hätte beauftragen müssen. Auch einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung schloss das Gericht aus. Dass Mitarbeiter der Aufsicht Aktien der Wirecard AG besaßen, sei zudem „nicht sittenwidrig“ gewesen.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig.

Handlungsoptionen für Anleger

Geschädigte Wirecard-Anleger sollten sich von diesem Urteil jedoch nicht verunsichern lassen. Die Anwälte von der Kanzlei Schirp & Partner sind schon mit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals davon ausgegangen, dass eine Klage gegen die BAFin wenig Chancen auf Erfolg haben würde. Viel mehr empfehlen wir Geschädigten, ihre Ansprüche gegenüber dem langjährigen Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, Ernst & Young (EY) durchzusetzen.

Geschädigte können dabei Klage auf Schadensersatz einreichen oder ihre Ansprüche im inzwischen eröffneten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) anmelden. In einem solchen Verfahren werden die Klagen geschädigter Anleger gebündelt und Rechtsstreitigkeiten in einem einzigen Prozess mit einem Musterkläger geklärt. Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt die größte Klägergruppe Beteiligter im Musterverfahren und hat sich um die Vertretung des Musterklägers beworben, um das KapMuG-Verfahren möglichst schnell und im Sinne der Geschädigten voranzutreiben.

Gerne nehmen wir für Sie die Anmeldung zum Musterverfahren vor. Weitere Informationen zum Wirecard-Skandal sowie unserem Vorgehen gegen EY finden Sie auf unserer Homepage.


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