Wohnmobilen droht Rückruf im Abgasskandal – KBA prüft Schritte

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Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato übersteigen zum Teil deutlich den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß. Das haben Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben. Das wird praktisch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt. Wie die Behörde in einem Schreiben mitteilt, wurde bei eigenen Untersuchungen festgestellt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei einigen Wohnmobilen aufgrund von Unzulässigkeiten zu hoch ist.

Das KBA habe die zuständige Zulassungsbehörde und die EU-Kommission darüber informiert. Da bisher noch keine Maßnahmen von den zuständigen Behörden eingeleitet worden seien, prüfe das KBA jetzt eigene Schritte, damit die unzulässigen Funktionen entfernt werden können. „Das kann nur bedeuten, dass betroffenen Wohnmobilen ein verpflichtender Rückruf durch das KBA droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu hohe Stickoxid-Emissionen beim Fiat Ducato und der Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen sind nicht neu. Schon 2016 meldete das KBA der italienischen Zulassungsbehörde entsprechende Messergebnisse. Von italienischer Seite ist offenbar nichts passiert. Nun könnte das KBA selbst aktiv werden.

Auch die EU-Kommission hat schon 2017 im Zusammenhang mit der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet. Dabei geht es um die Frage, ob die Vorschriften im Rahmen des EU-Typengenehmigungsverfahrens gegenüber Fiat Chrysler nicht eingehalten wurden. „Es geht offenbar auch hier um den Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Gisevius. „Anders lässt es sich kaum erklären, dass Fiat die Typengenehmigung trotz deutlicher Überschreitung der Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß erhalten hat.“ Das KBA drückt sich zurückhaltender aus und spricht „nur“ von Unzulässigkeiten.

Wenn die deutsche Zulassungsbehörde nun selbst aktiv wird, droht den Besitzern der betroffenen Wohnmobile ein Rückruf und im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung, wenn die unzulässige Funktion nicht entfernt und die Grenzwerte für den Emissionsausstoß eingehalten werden.

„Der Abgasskandal dürfte endgültig bei Wohnmobilen angekommen sein“, so Rechtsanwalt Gisevius. Betroffene Fahrzeughalter haben allerdings die Möglichkeit sich zu wehren.

Bei verschiedenen Wohnmobilen aus Basis eines Fiat Ducato haben Gerichte bereits entschieden, dass die Käufer Schadenersatzansprüche gegenüber Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, haben. Zudem hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn der Emissionsausstoß dadurch im realen Straßenverkehr steigt.

„Dass das KBA überhöhte Emissionswerte bestätigt, stärkt die Position der betroffenen Wohnmobil-Käufer weiter. Dabei ist ein Rückruf des KBA keine Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal



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