WSW Wohnsachwerte: Erhöhtes Risiko für Genossenschaftsmitglieder
- 2 Minuten Lesezeit
Erschreckende Nachrichten für Anleger der Wohnbaugenossenschaft WSW Wohnsachwerte eG: Die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ermittelt gegen acht Personen, die mit der Genossenschaft in Verbindung stehen. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug sowie Untreue vorgeworfen. Drei Personen wurden verhaftet und am 22. März 2022 wurden 30 Objekte der Genossenschaft, der Beschuldigten und von Geschäftspartnern durchsucht.
Wohnsachwerte für “Förderhelden”
Die Wohnsachwerte eG ist eine bundesweit tätige Genossenschaft mit mehr als 12.000 Mitgliedern, die sich auf bezahlbare Immobilien spezialisiert haben will. Sie ermöglichte ihren Mitgliedern, vermögenswirksame Leistungen zu generieren. Mit Hilfe der Arbeitnehmersparzulage als Zuschuss des Arbeitgebers und einer Wohnungsbauprämie wurden Anleger ermutigt, zusätzliches Vermögen aufzubauen. Zudem wurde eine Gruppenrahmenversicherung angeboten. Nun wird der Genossenschaft vorgeworfen, bereits seit 2018 durch Täuschungen von Neumitgliedern mehr als 7 Millionen Euro auf unrechtmäßige und unseriöse Art und Weise eingenommen zu haben. Die Internetportale “Förderhelden” und “Dein Fördergeld” befinden sich im Wartungsmodus.
LG Karlsruhe: Keine Zahlungspflicht nach Insolvenz
Aber nicht nur die WSW Wohn Sachwerte fällt negativ auf. Auch andere Wohnungsgenossenschaften machen mit schlechten Nachrichten Schlagzeilen. Das Landgericht (LG) Karlsruhe zeigte Investoren Hoffnung auf. Mit Urteil vom 24. April 2022 wies das Landgericht die Klage gegen einen Anleger auf Zahlung des restlichen Beitrags zurück, nachdem bereits das Insolvenzverfahren lief. Zwar hatte sich der Anleger gemäß der Beitrittserklärung ursprünglich verpflichtet, insgesamt 150 Geschäftsanteile zu 100 Euro und damit zum Gesamtwert von 15.000 Euro zu zeichnen. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte die Genossenschaft jedoch keine weiteren Genossenschaftsanteile liefern. Damit entfiel auch die Zahlungspflicht des Anlegers.
JACKWERTH Rechtsanwälte verschaffen Ihnen Rechtssicherheit
Wenn auch Sie in eine Wohnungsgenossenschaft investiert haben und Verluste befürchten, prüfen wir gerne Ihre Unterlagen auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir klären einen möglichen Anspruch auf Widerruf oder auf fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung. Darüber hinaus prüfen wir Ansprüche auf Schadensersatz gegen Ihre damaligen Vermittler. Gleichzeitig kümmern wir uns um Ihre Insolvenzansprüche, sofern bereits ein Insolvenzverfahren läuft. Sollte sich der Betrugsvorwurf erhärten, erweitert sich der Haftungsumfang.
Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch mit der Fachanwältin der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Sie erreichen uns:
• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder
• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder
• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular. Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.
Artikel teilen: