Zahlt den Makler, wer ihn bestellt? Das Bestellprinzip und seine Tücken

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Ob der Mieter oder der Vermieter die Maklergebühr entrichten müssen, wird derzeit durch das für diesen Fall geltende Wohnungsvermittlungsgesetz nicht geregelt. Das angekündigte Mietrechtsnovellierungsgesetz (sog. Entwurf eines „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“) befindet sich noch in der Entwurfsphase, verspricht aber eine Entlastung für den Mieter.

Nach dem Entwurf sollen künftig in der Regel die Vermieter die Maklerprovision zahlen, die im Fall der Beauftragung eines Maklers bei der Wohnungsvermittlung fällig wird.

Abgesehen von den durchaus unterschiedlichen Interessen von Mietern, Vermietern und Maklern, will der Gesetzgeber nun die Mieter in Schutz nehmen. Was passiert, wenn der Gesetzesentwurf in der aktuellen Form in Kraft tritt?

Der Vermieter als Auftraggeber des Maklers hat nach dem Gesetzesentwurf auch die Maklercourtage zu zahlen. Daher wird er im Nachgang versuchen, die Maklercourtage zurück zu bekommen. Nichts liegt also näher, als auf den Mieter zurückzugreifen. Eine Mieterhöhung aus diesem Grunde wird wegen der neuen Schutznormen nicht möglich sein.

Trotzdem könnte die neue Miete schon im Vorfeld die später fällige Maklercourtage mitberücksichtigen. Dies darf der Vermieter nur im bestimmten Rahmen und mit Grenzen, die auch durch das künftige Mietrechtsnovellierungsgesetz neu geregelt werden, die sog. „Mietpreisbremse“.

Weiterhin könnte sich ein Trend zur Vermeidung von kurzfristigen Mietverträgen seitens der Vermieter entwickeln, was die bspw. Vereinbarung eines langfristigen Kündigungsausschlusses wahrscheinlicher macht. Wenn der Mieter zu schnell kündigen kann, würde der Vermieter häufiger Maklergebühren zu zahlen haben, was vermieden werden soll.

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen aller beteiligten beraten wir Sie gerne dazu, was sie als Mieter, Vermieter oder Makler in Ihrem konkreten Fall zu beachten haben.

Gerold & Partner Rechtsanwälte, vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter http://www.kanzlei-gerold.de.


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