Ziehender Pkw von eigenem Wohnwagen beschädigt

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Heute geht es um Schadensersatz, wenn ein Wohnanhänger den ziehenden Pkw beschädigt.

Bald beginnt sie wieder, die Saison für Wohnmobile und Wohnwagen (Caravans). Was Viele unterschätzen: Das Ziehen eines Wohnwagens ist nicht so einfach, wie es aussieht und nicht selten kommt es dabei zu Unfällen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der angehängte Wohnwagen das ihn ziehende Fahrzeug beschädigt. In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall kam ein Gespann aufgrund der Sogwirkung vorbeifahrender Lkws ins Pendeln. Dadurch wurde der Wohnanhänger instabil, schleuderte gegen die hintere rechte Seite des ziehenden Fahrzeugs und beschädigte es erheblich. Diesen Schaden wollte die Klägerin von ihrer Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Die Versicherung lehnte dies jedoch mit dem Hinweis ab, dass es sich bei dem Unfall um einen nicht versicherten Betriebsschaden handele. Das Landgericht wies die Klage der Frau ab, das Oberlandesgericht hingegen gab der Frau recht. Gegen dieses Urteil legte die Versicherung erfolglos Revision zum BGH ein. 

Die Richter waren der Ansicht, dass es sich bei dem Unfall um einen versicherten Unfall und nicht um einen nicht versicherten Betriebsschaden handelt. Denn ein normaler Versicherungsnehmer geht bei einem Pkw mit Wohnanhänger davon aus, dass es sich um zwei Fahrzeuge handelt, auch wenn eine starre Verbindung zwischen beiden besteht. Dies führte dazu, dass der Schaden der Frau von der Versicherung komplett ersetzt werden musste. (BGH, Urteil v. 06.03.1996, Az.: IV ZR 275/95).

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http://www.ra-hartmann.de/wohnwagen-beschaedigt-ziehendes-auto-dr.-hartmann-partner.html


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