Zoll-Grenz-Beschlagnahmung von Louis Vuitton durch CBH Rechtsanwälte wg Import von Fälschung/Plagiat

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Modefirma Louis Vuitton Malletier S.P.A.S. spricht, vertreten durch Kanzlei CBH Rechtsanwälte markenrechtliche Abmahnungen aus. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

 

Louis Vuitton ist eine weltweit bekannte Modefirma und insbesondre für das LV-Monogramm Muster bekannt. Dabei ist sie Inhaberin diverser Wort-Bild Marken. 

 

Von der Abmahnung betroffen ist der Käufer einer Handtasche, die aus dem Ausland versandt wurde. Die Handtasche wurde von dem Hauptzollamt in Frankfurt beschlagnahmt (Grenzbeschlagnahmung), da es sich bei dieser Handtasche um ein "offensichtliches Falsifikat" handele. Durch die Einfuhr nach Deutschland verletze der Käufer die Markenrechte von Louis Vuitton. 

 

Gefordert wird die Unterzeichnung einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware. Außerdem soll der Käufer die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und die Kosten der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte erstatten.Doch hier ist orsicht geboten, da dies u.U. zu einem Schuldeingeständnis führen kann. Zudem besteht ggf. keine Verpflichtung, die Kosten der CBH Anwälte zu übernehmen.

 

Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe, schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. 

 

Ob die angebliche Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, bedarf der spezialisierten Überprüfung im Einzelfall. 

 

Hier dürfte entscheidend sein, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt oder der Kauf lediglich dem privaten Gebrauch diente. Nur im ersten Fall, dem gewerblichen Handeln, könnte überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegen. 

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema