Schneller und effektiver Rechtsschutz der Grundrechte der Menschen gegen fehlerhafte und unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen! Spezialkanzlei im Bildungs-z. B. Hochschulzulassungs- Prüfungsrecht
Fachanwalt für
- Verwaltungsrecht
Rechtsgebiete
- Öffentliches Recht
- Umweltrecht
- Verfassungsrecht
- Schulrecht
Über 49 Jahre Berufserfahrung
Über mich
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE für VERWALTUNGSRECHT
Sie haben den gewünschten Studienplatz oder den Wunschberuf nicht erhalten oder eine wichtige Prüfung nicht bestanden ? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Neben dem Hochschulrecht und Schulrecht, insbesondere im Studienzulassungsrecht, auch Numerus-Clausus-Recht genannt, sind wir vor allem in besonderen Gebieten des Öffentlichen Rechts, d.h. des Verwaltungsrecht tätig. Dabei vertreten wir Mandanten bundesweit an Verwaltungsgerichten, Verwaltungsgerichtshöfen, Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht in Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1987 mit 47-jähriger Berufserfahrung im öffentlichen Recht und häufiger Tätigkeit im Verfassungsbeschwerderecht berate ich Sie im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und unterstütze Sie im Umgang mit Behörden und Ämtern, damit Ihre Grundrechte und Rechte gegenüber dem Staat, den Ländern, den Kommunen und Körperschaften des Öffentlichen Rechts gewahrt bleiben. Falls Sie einen fehlerhaften Bescheid von einer Behörde erhalten haben, stehe ich Ihnen im Widerspruchsverfahren und bei Verhandlungen mit Behörden zur Seite und vertrete Sie ebenso bei Anfechtungsklagen, Verpflichtungsklagen, z. B. als Untätigkeitsklagen, Feststellungsklagen und Leistungsklagen. Neben meiner wichtigsten Tätigkeit als Spezialist im Hochschulzulassungsrecht und Prüfungsrecht bin ich auch in anderen Teilbereichen des Öffentlichen Rechts für Sie da, z.B. in schwierigen öffentlich-rechtlichen Mischgebieten, wie dem öffentlichen Dienstrecht i.V.m. Arbeitsrecht und Stiftungsrecht sowie im Umweltrecht und im Polizeirecht, derzeit seit dem Jahr 2019 als Bevollmächtigter von Körperschaften des Öffentlichen Rechts gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern in einem Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Ich setze notfalls Ihre Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Prüfungsentscheidungen gegenüber Prüfungsbehörden durch und vertrete Sie im Numerus-Clausus-Recht in Studienplatzklagen aller Art, auch in den sog. Eignungsfeststellungsverfahren auf Zulassung zum Bachelor oder Masterstudium. Falls Sie keine Studienzulassung erhalten haben, können Sie sich gerne zunächst ausführlich beraten lassen. Studienplatzklagen werden zunächst im Eilverfahren mit Beantragung einstweiliger Anordnungen bei Verwaltungsgerichten und nach genauer Erfolgsanalyse im Beschwerdeverfahren bei Oberverwaltungsgerichten oder Verwaltungsgerichtshöfen durchgeführt und in etlichen Einzelfällen bis zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder mit Hilfe von Hauptsacheklagen bis zum Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt .
Im Schulrecht werden Sie z.B. beim Übertritt auf weiterführende Schulen oder wegen der Nichtzulassung zum Abitur oder dem Nichtbestehen der Abiturprüfung vertreten. Auch gegen schulische Disziplinarmaßnahmen werden Mandanten verteidigt.
Aufgrund meiner Jahrzehnte langen Erfahrung im Verfassungsrecht berate und begleite ich Sie in Fällen bei Verletzung von Grundrechten nach vergeblicher Erschöpfung des gesamten ordentlichen Rechtsweges notfalls mit Hilfe einer Verfassungsbeschwerde bis zum Bundesverfassungsgericht. Der rechtsgrundsätzliche Fall im Tierschutz-und Naturschutzrecht sowie im Bürger-Rechtsschutzrecht allgemein wegen des Abschusses des Braunbären Bruno im Jahr 2006 wurde bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geführt.
Im Datenschutzrecht ist es durch die sog. ELENA-Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gelungen, das die laufende Sammlung von Unmengen privater Daten von Arbeitnehmern durch eine große neue Behörde vorsah, dem monatlichen sog. elektronischen Entgeltnachweis, dass dieses Gesetz wieder aufgehoben wurde.
Auf der Homepage www.riechwald.de erhalten sie weitere Informationen über die von mir erstrittenen diversen gerichtlichen Grundsatzentscheidungen.
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