Bewertungen von Daniel Meintz
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Bewertungen
FA
von F. A. am 21.12.2023 um 23:44 Uhr
Sehr gut
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Das erst Gespräch mit Herr Meintz war sehr positiv und es wurde schnell eine Lösung für mein Problem gefunden. Ich kann Herr Meintz nur jeden weiter empfehlen.
PZ
von P. Z. am 24.11.2023 um 10:07 Uhr
Verbraucher Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Wurde sehr gut betreut. Mit dem Insolvenzantrag hat alles geklappt.
DB
von D. B. am 30.09.2023 um 08:31 Uhr
Super Rechtsanwalt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Meintz ist immer freundlich, super Beratung, kann man nur empfehlen
MK
von M. K. am 22.09.2023 um 11:54 Uhr
Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Schnelle Antwort auf meine Fragen. Vielen Dank
BP
von B. P. am 03.05.2023 um 08:30 Uhr
Beratung Insolvenzrecht
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Fühle mich sehr gut aufgehoben dort. Kompetente Beratung.
AF
von A. F. am 22.02.2023 um 15:43 Uhr
Insolvenz Anfechtung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ein wichtiger Kunde meines Betriebs ist in die Insolvenz gegangen. Obwohl wir hohe offene Forderungen hatten, wollte der Insolvenzverwalter Geld zurück haben, weil die längst bezahlten Rechnungen hätten angeblich nicht beglichen werden dürften. Hab Herrn Meintz als Rechtsvertreter beauftragt und er hat dafür gesorgt, dass das zurückgewiesen werden konnte.
AB
von A. B. am 10.02.2023 um 09:43 Uhr
Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Schneller Rückruf und mir alles super erklärt. Gute Beratung
MF
von M. F. am 02.02.2023 um 09:53 Uhr
Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Alles so gelaufen, wie es mir vorher gesagt wurde.
MR
von M. R. am 19.01.2023 um 12:14 Uhr
Insolvenzantrag Krankenkasse
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Danke für Ihre Unterstützung. Ich war mit der Situation zunächst völlig überfordert. Gut erreichbar und umgehend Hilfe geleistet.
MF
von M. F. am 16.01.2023 um 17:31 Uhr
Insolvenzverschleppung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Wurde rundherum gut beraten, sowohl in Bezug auf das Strafverfahren sowie auch die Ansprüche des Insolvenzverwalters wg. Insolvenzverschleppung.