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Rechtsanwältin

Renate Maltry

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
FS
von F. S. am 08.10.2021 um 09:18 Uhr
Trennungsvereinbarung
Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwältin Renate Maltry

Fachanwältin Erbrecht
Fachanwältin Familienrecht

Herzlich willkommen.

Seit Jahren steht die Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen für hohe Beratungsqualität und kompetente Vertretung im Erb- und Familienrecht. Die Kanzlei wurde von Renate Maltry im Jahre 1984 gegründet.

Durch unsere langjährige Erfahrung und frühzeitige Spezialisierung haben wir uns zu einer der führenden Kanzleien entwickelt.

Familienrecht

Jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Wichtig genug, sich möglichst vor der Eheschließung, aber auch in Krisensituationen oder bei Ehescheidung rechtzeitig rechtlich kompetent beraten zu lassen.

Wir sehen nicht nur den Fall, sondern den Menschen, der mit seiner Geschichte dahinter steht. Individuellen Lebenssituationen begegnen wir mit Kreativität und Methodenreichtum. Durch persönliche Strategieplanung helfen wir Ihnen, den für Sie richtigen Weg zu finden.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Ich informiere Sie über den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf und unterstütze Sie bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Rechte im Scheidungsverfahren und beantworte Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, biete ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setze mich für außergerichtliche Lösungen ein.

Erbrecht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet wird Ihnen vom Gesetz so viel Gestaltungsfreiheit erlaubt wie im Erbrecht. Nutzen Sie diesen Gestaltungsspielraum beizeiten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen, die möglicherweise Ihren Bedürfnissen und Wünschen nicht entsprechen und zu Erbauseinandersetzungen führen können.

Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Renate Maltry ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Italienisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • Deutscher Anwaltsverein(DAV),
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DAV),
  • Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement,
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVVEV),
  • Deutsche Anwalts- Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Famlienrecht e.V.,
  • Deutscher Juristinnenbund,
  • EWLA -European Women Lawers´Association

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