3.286 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 31

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dobus
sehr gut
Kanzlei Michael Dobus, Lindenallee 36, 15366 Hoppegarten 6990.3625076449 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Dobus
aus 22 Bewertungen Eine nette kompetente Beratung. (25.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Flinks
Rechtsanwältin Kristin Flinks
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1692654346 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Kristin Flinks
(13.06.2017) Sehr gute Kanzlei mit kompetenten Rechtsanwälten. Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit und kann die Kanzlei nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
Kanzlei im Rebland, Eisenbahnstr. 7, 79418 Schliengen 6885.2171459132 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
aus 96 Bewertungen Herr Hugenschmidt hat mich sehr professionell und freundlich beraten. Bei evtl. Problemen werde ich mich gerne wieder … (09.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Paessler
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Kanzlei Andreas Paessler, Richard-Strauß-Str. 2, 82194 Gröbenzell 7103.0108249887 km
Dinge im richtigen Licht sehen, vermitteln, verfolgen!
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Paessler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 33 Bewertungen Herr Paessler hat uns sehr gut und vor allem umfangreich beraten, so dass wir zügig ein positives Ergebnis in unserem … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Purucker
Rechtsanwalt Detlef Purucker
Jagusch Rechtsanwälte, Bamberger Str. 9b, 63743 Aschaffenburg 6864.7113834152 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Detlef Purucker
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Weis
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Weis
Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 10, 69469 Weinheim 6856.1534593402 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcus Weis gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Sehr kompetent und hilfsbereit (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
(15.07.2024) Wir wurden sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Strater
Kanzlei Alexander Strater, Bayerische Str. 30, 10707 Berlin 6970.9912697256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Strater bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Ich habe von Herrn Strater sehr kompetente Hilfe bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Die Kommunikation war angenehm … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Allgemein sehr kompetent, erfahren und zuvorkommend. Fühle mich zu Recht beraten und gut aufgehoben. Ich bin äußerst … (26.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundelind Schübel
sehr gut
Rechtsanwältin Gundelind Schübel
Rechtsanwaltskanzlei Schübel, Clemensstr. 30, 80803 München 7118.0171461235 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Gundelind Schübel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 112 Bewertungen Frau Schübel habe ich im Internet gefunden. Ihr edles Lächeln auf dem Foto war das erste, was mich angezogen hat. Es … (08.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
sehr gut
Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Grensemann
Rechtsanwalt Jan Grensemann
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9011025618 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Grensemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Puletz
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Puletz Kanzlei Puletz, Neustr. 10a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.2653546126 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Frank Puletz
aus 23 Bewertungen Durch mehrmalige Inanspruchnahme der Leistungen von Herrn Puletz komme ich zu folgender Bewertung: Herr Puletz … (11.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Hiras
Rechtsanwältin Jessica Hiras
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Hiras hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Was ich besonders gut fand, dass Frau Krzykala sich genügend Zeit genommen hat. Sie war immer zuverlässig und beratend … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber
Kanzlei Scheichenzuber, Residenzplatz 10, 94032 Passau 7211.2935044226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Scheichenzuber ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(04.05.2024) Sehr freundlich und zuverlässig. Hat gut beraten und sich mit meinen Wünschen sehr eingehend beschäftigt für die beste …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Poppek
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Poppek
Rechtsanwaltskanzlei Poppek, Bahnhofstraße 7, 55469 Simmern/Hunsrück 6760.8981633571 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Poppek
aus 46 Bewertungen Ich fühle mich gut beraten und zufrieden Herrn Poppek als Ansprechpartner zu behalten. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heigl
sehr gut
Wurster und Heigl, Bahnhofstr. 17, 94469 Deggendorf 7164.3820777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Heigl
aus 24 Bewertungen Sehr schneller Rückruf, gute Beratung! (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leander van Velzen
sehr gut
Rechtsanwalt Leander van Velzen
Müller & van Velzen Rechtsanwälte, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Besser Recht bekommen, als nur Recht haben!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Leander van Velzen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Herrn van Velzen im Bereich Arbeitsrecht zusammenzuarbeiten, und ich kann nur Positives … (17.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Riedel
sehr gut
Riedel & Riedel, Lange Str. 106, 19230 Hagenow 6795.78220789 km
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Riedel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 90 Bewertungen Ich bin sehr dankbar und kann die Kanzlei weiter empfehlen. (26.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Urszula Ziajski
Rechtsanwältin Urszula Ziajski
Kanzlei Urszula Ziajski, Auf dem Bännjerrück 59, 67663 Kaiserslautern 6803.8192668574 km
Ihr Partner für Recht und Mediation in Deutschland und Polen Mówimy po polsku
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Urszula Ziajski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(22.02.2024) Frau Rechtsanwältin hat unsere Erwartungen erfüllt und unsere Fragen zu Erbschaft kompetent beantwortet. Wir werden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Stirm Dipl. Verw.wirt (FH)
Rechtsanwalt Wilfried Stirm Dipl. Verw.wirt (FH)
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Stirm Dipl. Verw.wirt (FH) ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Herr Stirm ist in Sachen Vermieter Recht nur zu empfehlen. Er ist kompetent und zielstrebig, auch erreichbar zu Zeiten … (04.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cirsten Vockert
Rechtsanwältin Cirsten Vockert
Kanzlei Alexander Huhn, Stresemannplatz 8, 01309 Dresden 7082.7067947167 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Cirsten Vockert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(29.03.2023) Frau Vockert nimmt sich viel Zeit und erklärt juristische Sachverhalte auch für mich als Laien verständlich. Kann ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Blinken
Rechtsanwalt Dirk Blinken
BEIER.BLINKEN RECHTSANWÄLTE, Erftstraße 80b, 41460 Neuss 6645.0891951659 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Blinken ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(11.03.2021) Das persönliche Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
Rechtsanwalt Stephan Wedershoven
Wedershoven & Völker Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Leitenstr. 40, 82538 Geretsried 7125.2549342896 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wedershoven bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(20.09.2021) Ich hatte ein Problem mit einem privat geführtem Prozess und brauchte jetzt einen Rechtsanwalt. Für Zivilrecht stand …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.