Abgasskandal – VW zieht Berufung nach Beschluss des OLG Köln zurück

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VW hat eine Berufung gegen ein verbraucherfreundliches Urteil zurückgezogen. Das OLG Köln hatte zuvor mit Beschluss vom 1. Juli 2019 darauf hingewiesen, dass es der Berufung keine Erfolgsaussichten einräumt (Az.: 27 U 7/19). Das Landgericht Köln habe in erster Instanz zu Recht angenommen, dass der geschädigte Käufer einen Schadensersatzanspruch gegen VW habe. Nachdem Volkswagen die Berufung zurückgezogen hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.

Das LG Köln hatte dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 Avant, der vom Dieselskandal betroffen ist, in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen, da er durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei (Az.: 37 O 36/18).

Das OLG Köln stellte in seinem Beschluss heraus, dass das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten eine Täuschung sämtlicher potenzieller Käufer gewesen sei, die keine Kenntnis von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung hatten. Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass das Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und die erforderlichen Genehmigungen nicht durch Täuschung erlangt wurden.

Durch die sittenwidrige Täuschung sei dem Käufer schon mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein Schaden entstanden. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte der Kläger das Fahrzeug erst gar nicht erworben. Außerdem sei der Schaden auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt worden, zumal auch nicht nachgewiesen sei, dass dieses Update keine anderen negativen Auswirkungen auf den Motor haben kann, führte das OLG Köln weiter aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er kann den Audi A4 gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.

„Das OLG Köln hat sich im Abgasskandal klar auf Seite der geschädigten Verbraucher positioniert und VW mit Urteil vom 17. Juli 2019 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Vergleichbare Entscheidungen gibt es u. a. auch vom OLG Koblenz und OLG Karlsruhe. Diese Rechtsprechung zeigt, dass hervorragende Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Schadensersatzansprüche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Auch Verbraucher, die sich dem Musterverfahren gegen VW angeschlossen haben, können sich noch bis Ende September wieder von der Musterklage abmelden und ihre Ansprüche individuell durchsetzen. Für die Einzelklage sprechen vor allem zwei Gründe: Erstens ist es völlig offen, ob das OLG Braunschweig die verbraucherfreundliche Einschätzung anderer Oberlandesgerichte teilt. Zweitens werden voraussichtlich einige Jahre vergehen, bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt. Dr. Hartung: „Die Einzelklage ist deutlich zielführender als die Musterklage und verhilft dem Verbraucher schneller zu seinem Recht.“

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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