Abmahnung der Kanzlei albrecht legal für Hrn. Folkert Knieper | Vorwurf einer unberechtigten Fotonutzung

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei albrecht legal vor, die für ihren Mandanten Folkert Knieper eine der Behauptung nach unberechtigte Nutzung einer Fotografie im Internet rügt.

Vorab: Sie können mich bei Erhalt einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung gerne für ein kostenloses erstes Rechtsgespräch kontaktieren unter (Tel) 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de. Ich bin seit über 15 Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig, bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und kenne die Gegenseite seit Langem. Gerne schätze ich Ihnen die rechtliche Lage für Sie unverbindlich ein.


Gegenstand der Abmahnung  von Herrn Folkert Knieper

Gegenstand der Abmahnung von Herrn Knieper ist auch hier der Vorwurf, der Abgemahnte haben eine Fotografie, an der Herr Folkert Knieper die Exklusivrechte halte und die er selbst hergestellt habe (und von der Seite www.marions-kochbuch.de stamme), ohne eine Berechtigung zur Nutzung (gewerblich) verwendet. Urheberechtlich wird eine Nutzung im Sinne einer Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und einer öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vorgeworfen.

Die Kanzlei albrecht legal macht für ihren Mandanten geltend

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadenersatz
  • Anwaltskostenerstattung.


Tipp: Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung

Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen, handeln Sie aber nicht vorschnell. Geben Sie insbesondere nicht bereits Auskunft- oder das eingeforderte Unterlassungsversprechen ab. Auch von eigenen Kontakten zum gegnerischen Anwalt raten wir ab, da in einem solchen Gespräch keine Waffengleichheit besteht, was ggf. zu rechtlichen Nachteilen führen kann.

Angesichts der 30jährigen Bindung durch Abgabe eines Unterlassungsversprechens, die zudem auch noch unter Androhung von Strafen für jeden Fall einer Zuwiderhandlung versprochen werden soll, sollte ein Unterlassungsversprechen keinesfalls voreilig abgegeben werden.

Auch wenn der Rat nicht altruistisch klingt oder überraschend sein mag:  Wenden Sie sich zunächst an einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt, um durch falsches- oder übereiltes Handeln keine weiteren Ansprüche gegen sich entstehen zu lassen. Der Anwalt prüft zunächst die formelle- und materielle Richtigkeit der Abmahnung und der behaupteten Ansprüche und klärt den Abgemahnten sodann über die Rechtslage- und seine Möglichkeiten- sowie über Risiken auf. Soll (und kann…) ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, ist zunächst die tatsächliche Reichweite der Erklärung zu erläutern, die vom reinen Text der Erklärung durchaus abweicht. Die Abgabe wäre in tatsächlicher Hinsicht richtig (und beraten) vorzubereiten, bevor ein -in den allermeisten Fällen- modifiziertes Unterlassungsversprechen abgegeben werden kann (auch die Bedeutung eines solchen Versprechens muss zuvor genau besprochen sein). Zur Abgabe eines solchen Versprechens gibt es immer auch eine Alternative, die jedenfalls besprochen werden sollte.

Die Zahlungsforderungen sind in fast allen Fällen Verhandlungssache. Da es hier in hohem Maße auf den konkreten Sachverhalt ankommt, können Verlauf und Ergebnis solcher Verhandlungen nicht allgemein vorweggenommen werden.


Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wenn Sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie gerne unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung in Anspruch. Unsere langjährige Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und unsere fachliche Expertise ermöglicht es uns, Ihnen kompetent zur Seite zu stehen. Ich selbst stehe Ihnen unter den nachfolgenden Kontaktwegen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen mich/uns unter

TEL: 0251 / 208680-30

eMail: info@wd-recht.de

oder über unser Direkthilfe-Formular unserer Homepage


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