Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen fehlender Angabe der Bruttopreise
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Die Wettbewerbszentrale mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Die vorgeworfene Rechtsverletzung besteht darin, dass man laut dem § 1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PangV), Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angeben muss, den sogenannten Endpreis.
Preisangabenverordnung
§ 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
Dies stellt dann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht § 4 Nr. 11 UWG dar.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
Unlauter handelt insbesondere, wer
(11) einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Im abgemahnten Fall betraf es eine Website, welche zwar nur Unternehmer ansprechen sollte, die Wettbewerbszentrale sah dies jedoch nicht so. Es wurden eine Unterlassungserklärung und ein Betrag in Höhe von 219,35 EUR, welcher die Rechtsverfolgungskosten aufwiegen soll, gefordert.
Dennoch sollte ein solches Schreiben eingehend geprüft werden und die geltend gemachten Ansprüche nicht voreilig und ohne anwaltliche Hilfe erfüllt werden. Aus meiner Sicht ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungünstig, da zu weit gefasst.
Gerne stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch eines Geben- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt
Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)
E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de
Internet: www.rechtsanwalt-baumgaertner.de
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