Bei Immobilien droht höhere Erbschaftssteuer – Rechtzeitig handeln
- 1 Minuten Lesezeit
Für Erben von Immobilien kann es im neuen Jahr teuer werden, denn es droht eine drastische Erhöhung der Erbschaftssteuer. Aufgrund eines geänderten Bewertungsverfahrens gehen Experten davon aus, dass die Erbschaftssteuer bei Immobilien um 20 bis 30 Prozent und in Einzelfällen sogar um 50 Prozent steigen könnte.
Grund für den möglichen Anstieg ist, dass im Jahressteuergesetz 2022 eine Änderung der Bewertungsgesetzes vorgesehen ist. Demnach ist geplant das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 anzupassen. Folge wäre eine Neubewertung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und vermieteten Wohnungen. „Es wird also nicht die Erbschaftssteuersatz erhöht, aber durch die Neubewertung ist mit einem höheren Immobilienwert zu rechnen, was in der Konsequenz auch zu einer höheren Erbschaftssteuer führt“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die höhere Erbschaftssteuer kann wiederum dazu führen, dass die Freibeträge schnell erschöpft sind. Derzeit liegt der Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner. Bei Kindern beträgt der Freibetrag 400.000 Euro und bei Enkelkindern sind es noch 200.000 Euro.
Winken Bundestag und Bundesrat die Gesetzesänderung durch und es kommt zu der höheren Immobilienbewertung, können die Freibeträge bei Immobilien im Nachlass schnell nicht mehr ausreichen. „Um Vermögen zu schonen und die Erben nicht unnötig finanziell zu belasten, ist es ratsam, den Vermögensübergang jetzt vorausschauend zu planen“, so Rechtsanwalt Looser.
Eine geeignete Möglichkeit den Vermögensübergang steueroptimiert zu gestalten, können bspw. Schenkungen sein. Der Vorteil der Schenkung liegt darin, dass der Freibetrag nach zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden kann. Darüber hinaus sollten auch bestehende Testamente überprüft und ggf. geändert werden, um eine hohe Steuerlast bei der Erbschaft zu umgehen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren Gestaltungsmöglichkeiten und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.
Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/erbrecht-und-schenkungsrecht
Artikel teilen: